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Berlins Wohnungsbau kommt wegen eines Bürokratiestaus nicht voran.

© Getty Images/iStockphoto

Öffentliche Vergabe: Wie Berlin sein Bürokratie-Problem lösen will

Wer Geschäfte mit dem Land Berlin macht, muss sich auf Bürokratie-Orgien gefasst machen. Der Senat hat Besserung versprochen, doch die Wirtschaft ist skeptisch.

Bauunternehmer Eckhard Schulte hat wie die meisten seiner Branchenkollegen schon schlechtere Zeiten gesehen. Die Auftragsbücher sind voll, die 35 Mitarbeiter der Firma WST-Bau Schulte aus Pankow haben ordentlich zu tun. Ein Kollateralnutzen der brummenden Konjunktur ist eine ungewohnte Freundlichkeit aufseiten der öffentlichen Auftraggeber. Seit der Staat Probleme hat, überhaupt noch Handwerker zu finden, ist er wenigstens netter geworden. „Den veränderten Ton genieße ich sehr“, sagt Schulte. Und er hört ihn im Moment recht oft. Denn rund 60 Prozent seines Umsatzes von fünf Millionen Euro macht Schulte mit öffentlichen Auftraggebern.

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Doch der Ton allein macht nicht die ganze Musik. Wenn der Staat Bauleistungen ausschreibt, müssen Unternehmen durch quälende und langwierige Prozeduren. Auch dem Senat ist es nicht entgangen, dass er ein kleines Bürokratieproblem hat. Er drückt es gleichwohl deutlich vornehmer aus: Struktur und Inhalt des Gesetzes sollen „anwenderfreundlicher“ werden, versprach die Senatsverwaltung im Mai in einem Eckpunktepapier. Bis die Anwender allerdings Grund zur Freude haben, dürfte es noch eine Weile dauern: Der Gesetzesentwurf der rot-rot-grünen Koalition befindet sich noch in der internen Abstimmung. Ein erster Entwurf soll in den kommenden Wochen vorgestellt werden, sagte eine Senatssprecherin.

Ärger über Dumpingpreise

Am meisten nervt die Unternehmen die Bürokratie. Schulte: „Da werden dann andauernd irgendwelche Unterlagen angefordert, die schon lange vorliegen, und es werden Nachweise verlangt, die eh bekannt sind.“ Seit einiger Zeit bewirbt sich Schulte mit seiner Firma außerdem nur noch auf zwei Vergabevarianten: entweder beschränkte Ausschreibungen, bei denen die Auftraggeberin einen Bieterkreis vorausgewählt hat, oder gänzlich freihändige Vergaben. Das schont seine Nerven. Denn: „Bei den offenen und europaweiten Vergabeverfahren landen Sie meist in einer Art Lotterie.“ Da seien fast immer Illegale dabei, die mit Niedrigstpreisen das Rennen machten. Deshalb fordert Schulte: „Dumpingangebote müssen automatisch ausgeschlossen werden. Die Vergabestellen müssen viel stärker Angebote qualitativ und nicht nur preislich prüfen.“

Ein Stück weiter als der Senat ist die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Christdemokraten haben ihrerseits bereits einen Vorschlag erarbeitet, um das Vergabegesetz zu erneuern. Inspirieren lassen haben sie sich für ihren Gesetzesentwurf in Hessen: Aufgrund großzügiger Vergabefreigrenzen können dort öffentliche Aufträge mit einem Volumen von bis zu 100.000 Euro ohne formelles Vergabeverfahren freihändig vergeben werden. Beschränkte Ausschreibungen sind bei Bauleistungen bis zu einer Auftragshöhe von einer Million Euro „Fachlos“ möglich – können also als Gesamtpaket vergeben werden und müssen nicht, wie sonst üblich, in Einzelausschreibungen aufgespalten werden.

Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion, hofft damit auf effizientere Vergabeverfahren: „Das Land Berlin hat große Schwierigkeiten, überhaupt noch Auftragnehmer zu finden, dazu muss der bürokratische Aufwand für Unternehmer und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf das Nötigste reduziert werden.“ In der Wirtschaft wird der Vorstoß der CDU bereits diskutiert. Nicht nur mit Blick auf die Berliner Wohnungsbaukrise sei der Vorschlag der CDU ein „interessanter Ansatz“, sagt IHK-Vergabeexperte Henrik Vagt.

Ob der Senat das CDU-Konzept aufgreifen wird? Bleibt abzuwarten. Die Erwartungshaltung der Verbände ist jedenfalls hoch. Manja Schreiner ist Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg und verlangt vom Senat nicht weniger als eine Heldentat: „Da muss ein gordischer Knoten durchschlagen werden! Alles gehört entschlackt, wenn es um öffentliche Auftragsvergaben geht.“ Und auch Schultes Herzensanliegen teilt die FG-Bau: „In der Praxis bekommt regelmäßig nicht der wirtschaftlichste Preis den Zuschlag, sondern der niedrigste. Das Preis-Leistungs-Verhältnis unter Berücksichtigung der Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards spielt keine Rolle. Hier ist ein Umdenken der Vergabestellen notwendig“, heißt es in einem Papier des Verbands.

Auch die CDU hat in ihrem Gesetzesvorschlag deshalb eine Paragrafen integriert, mit dem Dumpingangebote künftig verhindert werden sollen. „Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend“, heißt es darin. Stattdessen sollen auch Faktoren wie Qualität und Rentabilität in die Bewertung eines Angebots einfließen. „Es ist wichtig, dass der Staat wie ein privater Käufer abwägen kann“, sagt CDU-Wirtschaftsexperte Gräff. „Wenn ich ein ein klein wenig teureres Produkt kaufe, dieses aber länger hält, ist das wirtschaftlicher für den Steuerzahler, als immer das billigste Angebot nehmen zu müssen.“

Mut zur Innovation

IHK-Wirtschaftsexperte Henrik Vagt fordert zudem, dass man sich in der Hauptstadt auf die eigenen Stärken besinnen sollte: „Es gibt in Berlin viele Firmen, die neue, einzigartige technische Lösungen und Produkte anbieten. Unsere Mitgliedsunternehmen berichten uns allerdings, dass es ihnen oftmals nicht gelingt, sich mit ihren innovativen Technologien in öffentlichen Ausschreibung durchzusetzen.“ Das Problem sei, dass den Vergabestellen häufig schwerfalle, die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile technologischer Neuheiten gegenüber konventionellen Lösungen zu bewerten. „Das muss sich ändern“, sagt Vagt. CDU-Politiker Gräff sieht es ähnlich: „Wir müssen für Innovationen und vor allem ganz neue Produkte offen sein. Dafür gibt es dann auch mal keine Konkurrenz, aber wir müssen den Mut haben, sie auszuprobieren.“

Kritisch sehen die Unternehmensverbände indes die Pläne der Berliner Koalition, die Vergabe öffentlicher Aufträge mit gesellschaftlichen und umweltpolitischen Zielen zu verknüpfen. So hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop in ihrem Eckpunktepapier bereits durchblicken lassen, dass in ihrer Vergabe-Novelle auch Fair-Trade-Kriterien eine Rolle spielen würden: „Wir wollen, dass auch das Berliner Vergaberecht stärker auf fairen Handel setzt. Wir wollen sicherstellen, dass Fußbälle ohne Kinderarbeit hergestellt werden und Schokoladenbauern ihren fairen Anteil erhalten“, sagte Senatorin Pop im August.

Unternehmer Schulte fürchtet indes, dass die Dokumentationspflicht für Firmen angesichts solcher Anforderungen über ein erträgliches Maß hinausgeht. „Wir können beim besten Willen nicht bei jedem Stein, den wir über seriöse Händler beziehen, auch noch einmal nachvollziehen, dass der wirklich unter einwandfreien Bedingungen produziert wurde“, sagt er.

Frauenförderung und Fair-Trade

Auch bei der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) sieht man das Vorhaben kritisch: „Eine Ausschreibung mit zahlreichen sozialpolitischen Kriterien zu überfrachten, ist kontraproduktiv“, sagt Geschäftsführer Sven Weickert. Seine Kollegin Schreiner von der FG-Bau ergänzt einen aus ihrer Sicht besonders skurrilen Punkt aus dem Eckpunktepapier der Senatorin: „Von den 18000 gewerblichen Arbeitnehmern der Bauunternehmen aus der Region sind 120 Frauen – wir reden meist von schwerer körperlicher Arbeit.“ Da könne man es gerade kleinen Unternehmen, die recht wenige kaufmännische Mitarbeiter haben, nicht aufbürden, Nachweise über Frauenfördermaßnahmen abliefern zu müssen, sagt Schreiner.

Auch der Plan der Linksfraktion, bei öffentlichen Aufträgen einen erhöhten Mindestlohn per Vertrag festzuschreiben, stößt auf Skepsis. „Das Problem ist gar nicht so sehr der höhere Stundenlohn – im Zweifelsfall wird der von den Unternehmen an den Auftraggeber weitergegeben“, sagt IHK-Experte Vagt. „Das Problem ist vielmehr, dass den Unternehmen dadurch ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, weil unterschiedliche Lohngruppen innerhalb eines Unternehmens existieren und in anderen Bundesländern andere Mindestlöhne gelten.“

Dennoch, Senatorin Pop hält an ihren Plänen fest, mit der Novelle die Firmen auch zu einem nachhaltigen Kurs zu verpflichten: „Unsere gemeinsame Aufgabe als Koalition ist es, die öffentliche Beschaffung an sozialen, ökologischen und innovationsfördernden Kriterien auszurichten und dabei den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen gering zu halten“, sagt sie. Widerspruch zwecklos?

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