zum Hauptinhalt
Mit dem E-Government-Gesetz werden viele Behördengänge verzichtbar.

© dpa/picture-alliance

Öffentliche Verwaltung in Berlin: E-Government-Gesetz soll in wenigen Monaten verabschiedet werden

Seit Jahren soll das E-Government-Gesetz verabschiedet werden – nun könnte es wirklich so weit sein. Es soll den Bürgern den Online-Zugang zur öffentlichen Verwaltung erleichtern.

Von Ronja Ringelstein

Mancher Berliner träumt inzwischen davon, nicht mehr auf Termine beim Bürgeramt warten zu müssen. Die Lösung soll nun endlich das E-Government-Gesetz bringen, damit die Bürger vieles auf elektronischem Weg, vom heimischen Computer aus, erledigen können: per Identifizierung mit der „eID“ das persönliche digitale Service-Konto öffnen, Anträge stellen, Nachweise einreichen. Die Gebühren werden elektronisch bezahlt – „E-Payment“.

Das Gesetz soll in wenigen Monaten verabschiedet werden. Der Fachausschuss Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit beriet am Montag über den vom Senat im vergangenen November eingebrachten Gesetzesentwurf. Hinzu kam ein erst in der vergangenen Woche von der Koalition eingereichter umfassender Änderungsantrag. Es wurden Interessensvertreter angehört, wie etwa die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk oder Peter Sdorra vom Blinden- und Sehbehindertenverein, der den Gesetzesentwurf auf Barrierefreiheit hin überprüfte.

Gesetz sollte schon vor Jahren verabschiedet werden

Das Gesetz soll die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung und innerhalb der Verwaltung erleichtern. Es regelt die Einführung der elektronischen Akte – flächendeckend in allen Verwaltungen soll es die bis 2023 geben. Einige Verwaltungen sind bereits am Umrüsten auf die elektronischen Akten. So teilte die Senatsverwaltung für Finanzen vergangene Woche mit, dass die hausweite Einführung der E-Akte abgeschlossen sei. Ein „Open Data“-Portal, das es bereits gibt, das aber bislang nicht verpflichtend bestückt wird, ist auch in dem Entwurf geregelt. Dort sollen Bürger Einsicht in für sie relevante öffentliche Dokumente nehmen können. Eine Pflicht ist allerdings nach wie vor nicht enthalten.

„Das Gesetz betrifft allumfassende Regelungen, die die verschiedensten Bereiche der Berliner Verwaltung betreffen“, sagte Andreas Statzkowski (CDU). Er ist in der Senatsverwaltung für Inneres auch „IT-Staatssekretär“ und steht darum bei der Opposition besonders in der Kritik. Sie gibt ihm Mitschuld, dass die Reform der Verwaltung an dieser Stelle so schwer in die Gänge kam. Denn eigentlich sollte das Gesetz schon vor Jahren verabschiedet werden.

Der Entwurf sei nicht ausreichend gewesen

Jetzt sind sich alle Fraktionen einig wie sonst selten: Das Gesetz soll unbedingt vor Ende der Legislaturperiode in Kraft treten. „Wir haben auf diesen Moment viereinhalb Jahre gewartet. Berlin hätte bei der Umsetzung der E-Akte und der Einführung der E-Government ganz vorn sein können. Jetzt sind wir höchstens noch im Mittelfeld“, sagte Thomas Birk, Sprecher für Verwaltungsmodernisierung der Grünen. Der Entwurf sei nicht ausreichend gewesen, der Änderungsantrag der Koalition gehe den Grünen und auch den Piraten zwar noch nicht weit genug, sei aber schon ein richtiger Schritt.

Viele der vage formulierten Soll-Vorschriften wurden beim Änderungsantrag in verbindliche Regelungen umgefasst. Auch der neue IT-Staatssekretär, der dann nicht mehr, wie Statzkowski, auch noch für Inneres und Sport zuständig sein soll, bekommt konkrete Steuerungsmöglichkeiten an die Hand. „Wir würden uns noch klarere Regeln wünschen. Trotzdem werden wir das Gesetz nicht ablehnen. Wir brauchen es dringend“, sagte Birk. Die Opposition sah auch mit Argwohn, dass das immer wieder in die Kritik geratene landeseigene „IT-Dienstleistungszentrum“ (ITDZ) Anbieter sein soll. „Das muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein“, sagte Statzkowski allerdings, sollte man mit den Leistungen der ITDZ nicht zufrieden sein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false