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Öffentlicher Dienst: OVG entscheidet über Versetzung in Stellenpool

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin beschäftigt sich am Dienstagvormittag in einem Berufungsverfahren mit den Klagen gegen die Versetzung in den zentralen Stellenpool des öffentlichen Dienstes.

Berlin - Die Klagen waren dieser Behörde zugeordnet worden, nachdem ihre Arbeitsplätze infolge der Bezirksfusion beziehungsweise der Umstrukturierung einer Verwaltung weggefallen waren. Die Kläger halten die Versetzung für nicht rechtmäßig und sehen darin vor allem Verstöße gegen höherrangiges Recht wie das Grundgesetz und Beamtenrechtsrahmengesetz. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist.

In den im Mai 2004 eingerichteten Stellenpool kommen überzählige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die qualifiziert und in Bereiche mit Personalbedarf oder die private Wirtschaft vermittelt werden sollen. Betriebsbedingte Kündigungen sind in Berlin bis 2009 ausgeschlossen. (tso/ddp)

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