zum Hauptinhalt

Öffentlicher Nahverkehr: Körting bremst die BVG

Wie lange sollen Videoaufzeichnungen bei der BVG gespeichert werden? Die Verkehrsbetriebe wollten die Aufnahmen 48 Stunden lang speichern. Jetzt wurden sie von Innensenator Körting zurückgepfiffen.

Hü und hott. Vor einer Woche hat die BVG angekündigt, die Aufzeichnungen ihrer Videokameras in den Fahrzeugen und Bahnhöfen 48 Stunden speichern zu wollen. Jetzt wurde der Verkehrsbetrieb von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) zurückgepfiffen, weil gesetzlich nur eine 24-Stunden-Frist möglich sei. So hatte zuvor auch der Datenschutzbeauftragte argumentiert. Gleichzeitig teilte Polizeipräsident Dieter Glietsch gestern mit, dass die Zahl der Einsatzstunden der Polizei bei der U-Bahn in diesem Jahr um rund ein Drittel gesunken sei. Allerdings sei auch die Zahl der Straftaten zurückgegangen – mit Ausnahme der Fahrraddiebstähle im Bereich der BVG.

Die 48-Stunden-Speicherfrist für Videoaufnahmen hatte BVG-Vorstand Henrik Falk, wie berichtet, angekündigt und mitgeteilt, sie schnell umsetzen zu wollen. Körting habe das Unternehmen zuvor aufgefordert, die Speicherfrist zu erweitern, hatte die BVG diesen Schritt begründet. Der Innensenator erklärte dazu gestern im Innenausschuss des Parlaments, dieses Vorgehen habe er der BVG vor der Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes empfohlen. Seit dem 13. Dezember 2007 schreibe das Gesetz aber vor, dass die Aufnahmen nur 24 Stunden aufbewahrt werden dürfen – falls kein Vorfall bekannt geworden ist, für dessen Aufklärung die Aufnahmen von der Polizei ausgewertet werden müssen. Solche Anfragen haben stark zugenommen.

Die BVG wolle intern weiter prüfen, wie die längere Speicherzeit technisch umgesetzt werden könnte, sagte Sprecherin Petra Reetz. Erst danach wolle man bei der Innenverwaltung beantragen , die Aufnahmen länger aufbewahren zu dürfen.

Die S-Bahn bewahrt die Aufnahmen dagegen 48 Stunden auf, weil für sie als bundeseigenes Unternehmen das Bundesgesetz gilt, das die 48-Stunden-Frist erlaubt. In Berlin dagegen glaubt man, dass die im Normalfall unzugänglichen Aufnahmen besser geschützt sind, wenn sie nur 24 Stunden aufbewahrt werden.

Auch der Polizeipräsident hätte lieber die 48-Stunden-Frist; 24 Stunden seien aber auch gut, sagte er. Wichtiger sei, dass die BVG mehr und leistungsfähigere Kameras installiere, die den gesamten Bahnsteig erfassten.

Zu einem Modellprojekt bei der Videoüberwachung soll, wie berichtet, der U-Bahnhof Kottbusser Tor werden. Dort sind auch in der Vorhalle und den Zugangsgängen Kameras vorgesehen. Während die BVG und die Polizei hier die modernste Technik erproben wollen, lehnte Körting gestern Methoden wie eine Gesichtserkennung durch die Kameras ab.

Beim Einsatz von Personal auf den U-Bahnhöfen habe man mit dem vorhandenen Personal ein Optimum erreicht, sagte Glietsch weiter. Allerdings sei die Zahl der Einsatzstunden bei Aktionen mit mehr als fünf Polizisten in diesem Jahr um rund ein Drittel auf 20 110 gesunken. Grund dafür sei ein Personalrückgang bei den geschlossenen Einheiten, die meist die BVG-Einsätze übernehmen, sowie die Übernahme von streikbedingt ausgefallenen Diensten. Die Statistik wird sich im nächsten Jahr allerdings wahrscheinlich wieder verbessern, denn dann will die Polizei auch die Zeiten notieren, die Polizisten aus den Abschnitten in den Bahnhöfen verbringen.

Insgesamt sei der Nahverkehr viel sicherer, als viele Fahrgäste denken, hieß es gestern im Ausschuss übereinstimmend. Nach Angaben von Glietsch ist die Zahl der angezeigten Raubtaten in diesem Jahr bisher um 31,5 Prozent gesunken, bei Nötigungen gab es einen Rückgang von 26,2 Prozent, bei Sexualdelikten von 18,6 Prozent, bei Sachbeschädigungen von 8,3 Prozent und bei Körperverletzungen von 7,6 Prozent. Gesunken sei auch die Zahl der Übergriffe auf Busfahrer – von einem Höchststand 2006 mit 198 auf bisher 91 in diesem Jahr.

Sollte sich herausstellen, dass es bei den Übergriffen einen Zusammenhang mit den Fahrscheinkontrollen durch die Fahrer gebe, müsse man darüber nachdenken, den Zwang zum Vordereinstieg abzuschaffen, wiederholte der Polizeipräsident. Fahrscheine müssten dann auch im Bus von Kontrolleuren geprüft werden. Allerdings werden gerade diese nach Angaben der BVG am häufigsten attackiert. Klaus Kurpjuweit

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false