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Berlin: Ohne „unbillige Härte“ keine Entschädigung

Eine zentrale Anlaufstelle für Entschädigungsfragen gibt es in Berlin nicht, aber eine zuständige Behörde: die Senatsverwaltung für Finanzen. Dort werden Fall für Fall Ansprüche auf Entschädigung durch öffentliche Maßnahmen geprüft.

Eine zentrale Anlaufstelle für Entschädigungsfragen gibt es in Berlin nicht, aber eine zuständige Behörde: die Senatsverwaltung für Finanzen. Dort werden Fall für Fall Ansprüche auf Entschädigung durch öffentliche Maßnahmen geprüft. Auf Grundlage des ASOG (Allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz). Paragraph 59 und 60 regeln Tatbestände, die zum Schadenersatz verpflichten und dessen Umfang: Ausgleich für entgangenen Gewinn sei zu gewähren, wenn dies „zur Abwendung unbilliger Härten geboten erscheint“. Antragsteller müssen belegen, dass öffentliche Maßnahmen schuld an ihrem Schaden sind. Das fällt oft schwer. ari

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