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Berlin: Opposition: Betriebegesetz bringt höhere Gebühren

Grüne und Verbände sagen Verteuerungen bei landeseigenen Firmen voraus. Die Senatspläne seien ein „Freibrief“ dafür

Die Berliner müssen sich mit Einführung des neuen Berliner Betriebegesetzes möglicherweise auch auf rasch steigende Gebühren für die Müllentsorgung einstellen. Dies befürchten die Wohnungsverbände und die Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus. Das Gesetz soll am kommenden Donnerstag im Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit von SPD und PDS verabschiedet werden.

Seit Jahren beklagen die Wohnungsverbände die steigende Belastung der Berliner Haushalte zum Beispiel durch Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr. Nun werde es der Berliner Stadtreinigung (BSR) sogar noch leichter gemacht, die Gebühren zu erhöhen. Dazu sei das neue Berliner Betriebegesetz genau das richtige Instrument, sagen Verbände und Grüne. Dieses enthalte einen Abschnitt, der wie ein „Freibrief“ zur Gebührenanhebung dienen könne. Beim Wirtschaftssenator hält man diese Kritik für „völlig abwegig“.

Konkret geht es darum, dass alle Berliner Betriebe nach dem neuen Gesetz künftig auch „Aufwendungen für wirtschaftliche und technische Entwicklungen“ als Kosten in der Bilanz angeben dürfen. Diese Kosten werden durch die Gebührenzahlungen der Berliner abgedeckt. Der Chef des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sagt: „Diese Kosten sind bei normalen Wirtschaftsunternehmen in den Anschaffungskosten enthalten. Extra ausgewiesen führen sie zu zusätzlichen Preissteigerungen“, so Ludwig Burkardt.

Bei der BSR könnten diese Kosten schon bald aufgrund eines ganz konkreten Projektes explodieren, so befürchten die Grünen. Denn das Unternehmen will in diesem Jahr zur Beseitigung von Müll Anlagen mit neuester Technik übernehmen. Diese Anlagen haben allerdings im Betrieb beim BSR-Partner Alba große technische Schwierigkeiten bereitet – und hohe Kosten verursacht.

„Das Betriebegesetz ist ein Anreiz, bei der Abnahme dieser Anlagen nicht genau hinzusehen“, sagt Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. Die Verträge mit der privaten Firma Alba sähen zwar vor der Übernahme der Anlagen eine Testphase vor. Es sei aber zu befürchten, dass spätere Kosten für die Optimierung der Anlage auf die BSR abgewälzt werde: als „Aufwendungen für technische Entwicklungen“.

„Das ist völlig abwegig. Die BSR wird die Anlagen erst übernehmen, wenn diese voll funktionsfähig sind“, sagt Christoph Lang. Er ist Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft, die für die landeseigenen Betriebe zuständig ist. Alba habe bereits eine Konventionalstrafe bezahlt, weil die Firma die Anlagen nicht funktionsfähig zum verabredeten Termin an die BSR habe übergeben können. Das zeige, wie sehr man auf die Funktionsfähigkeit achte. Auch in der SPD-Fraktion teilt man die Befürchtungen nicht, sagt Frank-Ralf Jahnke, Mitglied im Betriebeausschuss des Abgeordnetenhauses. Die finanziellen Folgen „größenwahnsinniger Geschäftsideen“ hätten schon früher von den Betrieben auf die Gebührenzahler umgelegt werden können. Viel gefährlicher für die Ergebnisse der Unternehmen seien Geschäfte der Tochterfirmen gewesen. Hier bringe das neue Betriebegesetz erweiterte Kontroll- und Prüfungsmöglichkeiten für die Aufsichtsräte im Senat.

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