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Berlin: Opposition fordert Sarrazins Rücktritt

Wowereit will den Finanzsenator trotz der Anklage in Sachen Tempodrom halten

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Die Anklage gegen Finanzsenator Thilo Sarrazin und Ex-Senator Peter Strieder (beide SPD) hat die rot-rote Koalition in eine schwierige Lage gebracht. Die Opposition forderte gestern erwartungsgemäß den Rücktritt Sarrazins. Die Regierungsparteien hielten dagegen. „Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Vorwurf der Untreue nicht nachvollziehbar“, erklärte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).

Es sei gut, so der Regierungschef, „dass die Angelegenheit jetzt vor einem unabhängigen Gericht geklärt werden kann“. Dementsprechend werde Sarrazin im Amt bleiben. Auch der PDS-Landes- und Fraktionschef Stefan Liebich sprach dem Finanzsenator das Vertrauen aus. Daran ändere die Anklageerhebung nichts. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft dokumentiere lediglich „die juristisch unterschiedlichen Auffassungen von Sarranzins Vorgehen“. Das zu klären sei nun Sache des Gerichts.

Dagegen forderte der CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer politische Konsequenzen, nachdem die Staatsanwaltschaft „unabhängig und objektiv den Untreuevorwurf“ gegen Sarrazin geprüft habe. Der Angeschuldigte müsse „aus Gründen der Integrität und des politischen Anstandes“ seinen Rücktritt erklären, wie das vor ihm schon Stadtentwicklungssenator Strieder gemacht habe. Der Regierende Bürgermeister müsse Sarrazin dazu auffordern, um die Handlungsfähigkeit des Senats zu gewährleisten.

Auch die Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Sibyll Klotz und Volker Ratzmann, halten Sarrazin für „politisch nicht mehr tragbar“. Er müsse umgehend zurücktreten, denn durch die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft sei das Vertrauen in seine politische Integrität erschüttert. FDP-Fraktionschef Martin Lindner sieht ebenfalls nicht, „dass Sarrazin noch die Möglichkeit hat, sein Amt in vernünftiger Weise auszuüben“. Er könne seinen Rücktritt allenfalls noch bis zu dem Zeitpunkt hinauszögern, an dem das Gericht die Anklage zulasse. Jenseits aller Schuldfragen, die das Gericht zu klären habe, könne Sarrazin sein „zentrales Amt im Senat“ nicht mehr unvoreingenommen und unbelastet ausüben.

Der Betroffene sieht das anders. „Ich bin fest überzeugt, dass die Zustimmung zur Insolvenzabwehr für das Tempodrom im Herbst 2002 eine verantwortliche, korrekte und rechtlich zulässige Entscheidung war“, erklärte Sarrazin gestern. Durch die Förderung der Investitionsbank sei kein Schaden entstanden. „Es ging gerade darum, Schaden vom Land Berlin abzuwenden, dass noch zu Zeiten der großen Koalition eine erhebliche Bürgschaft übernommen und öffentliche Mittel in zweistelliger Millionenhöhe investiert hatte.“ Er habe nichts Unrechtes getan, versicherte Sarrazin. Deshalb sehe er keinen Grund, das Amt des Finanzsenators niederzulegen oder ruhen zu lassen.

Die Rechtsanwälte des früheren Senatos Strieder, Alexander Ignor und Michael Bärlein, halten die Anklage „in rechtlicher Hinsicht für überraschend“. Sie sei – haushalts-, verfassungs- und strafrechtlich gesehen – unhaltbar. Es sei abwegig anzunehmen, dass Strieder und Sarrazin „vorsätzlich zum Schaden Berlins handeln und die Verfassung verletzen wollten“. Diese Anklage sei „ein Befreiungsschlag der Stasanwaltschaft“, um den Ball ans Gericht weiterzuspielen.

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