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Andreas Behm, damaliger Oberstaatsanwalt von Berlin, wird neuer Generalstaatsanwalt in Brandenburg.

© Paul Zinken/dpa

Opposition kritisiert Ernennung: Andreas Behm wird neuer Generalstaatsanwalt in Brandenburg

Der Ex-Chef der Staatsanwaltschaft Berlin wird nun Chefankläger in Brandenburg. Diese Personalentscheidung sorgt für Debatten.

Zwei Justizpersonalien sorgen in Brandenburg für politischen Zündstoff. Sowohl die Ernennung des SPD-nahen, früheren Berliner Leitenden Oberstaatsanwalts Andreas Behm zum neuen Generalstaatsanwalt in Brandenburg als auch der Vorschlag von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), den früheren Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, den Sozialdemokraten Jes Möller, zum Richter am Bundesverfassungsgericht zu berufen, haben bei der Opposition heftige Kritik hervorgerufen.

Der 61-jährige Andreas Behm wird zum 1. Juni neuer Chefankläger in der Mark. Am Dienstag segnete das Kabinett in Potsdam den Personalvorschlag von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) ab – die vor ihrer Ernennung zur Ministerin im November selbst für wenige Monate Generalstaatsanwältin war. Hoffmann hatte sich noch unter Rot-Rot mit ihrer Bewerbung für das Chefanklägeramt durchgesetzt und war die erste Frau in Brandenburg in dieser Position. Der unterlegene Bewerber seinerzeit: Andreas Behm.

Nun, in der rot-schwarz-grünen Koalition, stellt sich auch die CDU hinter Behm und verteidigt ihn gegen Kritik. „Als ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin und damit der größten Anklagebehörde in Deutschland verfügt Andreas Behm über große Fachkunde und Expertise für das Amt des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg“, sagte Hoffmann. 

Behm war von 2006 bis 2016 Chef der Berliner Staatsanwaltschaft. Zuvor leitete er das größte Gefängnis Deutschlands, die als „Santa Fu“ bekannte“ Justizvollzugsanstalt Hamburg Fuhlsbüttel. Der aus Schleswig-Holstein stammende Behm werden eine Reihe von Justizpannen in Berlin angelastet, etwa bei der Razzia im Großbordell Artemis 2016. Das Berliner Landgericht entschied später, ein Hauptverfahren gar nicht erst zu eröffnen – zu dünn sei die Anklageschrift.

Nach einer Durchsuchung bei Ermittlungen zu Schrottimmobilien 2014 musste Behm einräumen, die Aufhebung der Immunität des CDU-Abgeordneten Michael Braun nicht beantragt zu haben. Ebenfalls 2014 ließ Behm den Rapper Bushido wegen Beleidigung des damaligen Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) gegen den Rat der Fachleute anklagen. Das Landgericht wies die Anklage ab. Später wurde klar, dass Behm Kontakte zu Wowereits Anwalt verschwieg.

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„Brandenburg wäre gut beraten, wenn wir einen anderen Kandidaten finden“, sagte Linke-Fraktionschef Sebastian Walter, am Dienstag vor der offiziellen Absegnung der Personalie. Er habe Zweifel, ob Behm angesichts der Berliner Pannen für den Posten geeignet sei. 

Der frühere, 2018 verstorbene renommierte Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg habe sich dafür eingesetzt, dass die Stelle des Generalstaatsanwalts nicht politisch besetzt wird. Bei der Ernennung Behms sehe er nun aber „politische Verstrickungen“, sagte Walter. Die Linke hatte sich damals gegen den Willen der SPD für Hoffmann als Chefanklägerin eingesetzt. Allerdings war es auch die Linke, die den nun kritisierten Behm nach Brandenburg holte: 2016 wurde er im von den Linken geführten Justizministerium Abteilungsleiter für Strafvollzug.

Er sei sich sicher, dass man aus den Berliner Pannen lernen könne, sagte hingegen CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann, selbst Jurist. „In Brandenburg hat er gute Arbeit geleistet“, betonte auch SPD-Fraktionschef Erik Stohn, ebenfalls Jurist. Die Grünen, kleinster Partner im märkischen Kenia-Bündnis, kommentieren die Personalie Behm – zu der es keine Alternative gab – nicht. Die Ausschreibung musste laut Gleichstellungsgesetz wiederholt werden, weil sich keine Frau beworben hatte. Doch auch in der zweiten Runde fand sich keine Bewerberin.

Ebenfalls für Debatten sorgt eine weitere Justizpersonalie: Wie berichtet könnte Jes Möller als erster Ostdeutscher Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Daran reiben sich die Freien Wähler, da Möller als Präsident des Landesverfassungsgerichts 2012 das rückwirkende Abkassieren für Wasseranschlüssen aus DDR-Zeiten für rechtens erklärt hatte. Karlsruhe hatte die Potsdamer Entscheidung dann später korrigiert.

Möllers Agieren sei „ein Schlag ins Gesicht vieler Ostdeutscher gewesen“, sagte der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler, Péter Vida. Möller stellte sein Urteil nicht infrage. „Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz steht nicht: Das Bundesverfassungsgericht ist nie zu hinterfragen und hat immer das letzte Wort“, sagte der heutige Kandidat für Karlsruhe.

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