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Berlin: Organisierte Kriminalität: Bei Sozialhilfeempfänger 220 000 Mark gefunden - Die OK-Ermittler beschlagnahmten 1999 rund 56 Millionen Mark

Der Leitende Kriminaldirektor Uwe Schmidt ist als Abteilungsleiter im Landeskriminalamt für die OK-Bekämpfung zuständig. Jagd auf das Geld der Kriminellen machen 30 Kriminalbeamte.

Der Leitende Kriminaldirektor Uwe Schmidt ist als Abteilungsleiter im Landeskriminalamt für die OK-Bekämpfung zuständig. Jagd auf das Geld der Kriminellen machen 30 Kriminalbeamte. 60 sollten es sein, doch die Stellen lassen sich kaum besetzen. Bewerber von außen dürfen nicht eingestellt werden, "aber mit den Ressourcen der Verwaltung ist das Loch nicht zu stopfen", sagt Uwe Schmidt.

Dennoch haben die Beamten im vergangenen Jahr rund 56 Millionen Mark beschlagnahmt. Die größte Einzelsumme: 7 Millionen Mark. Das Geschäft vermasselt haben die Beamten beispielsweise dem Anlageberater Helge R., der drei Schwindelfonds mit einem Gesamtvolumen von 60 Millionen Mark aufgezogen hatte. Und bei dem Sozialhilfeempfänger Mahmoud A. wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Betrugs- und Erpressungsverdachts neben 19 000 Mark Bargeld zudem Sparbücher mit 200 000 Mark gefunden. Nach monatelanger Ermittlung konnten die Beamten beweisen, dass die Summen keinesfalls legal erworben sein konnten. Die Gelder wurden eingezogen und das Sozialamt forderte außerdem 150 000 Mark zurück, Mahmoud A. erhielt eine Bewährungsstrafe. "Mit dem Urteil konnten wir leben", sagt Schmidt, "denn die Mäuse waren ja weg".

Rund 200 Fälle haben seine Beamten 1999 erfolgreich bearbeitet, zumeist Drogengeschäfte. "Wir sorgen damit auch für ein Stück ausgleichender Gerechtigkeit, wenn wir die Gelder zurückholen", sagt Schmidt. "Es kann doch nicht sein, dass aus Taterlösen dann Kautionen und Anwaltskosten bezahlt werden oder die Täter sich nach der Haft ein nettes Leben machen können".

Wenn ein konkreter Tatverdacht besteht oder bereits ein Täter festgenommen ist, sehen die Finanzermittler relativ gute Chancen, die illegale Herkunft von Geld- und Vermögenswerten nachzuweisen. Ganz anders sieht es bei den jährlich rund 200 Verdachtsanzeigen von Banken aus. Gesetzlich sind diese dazu verpflichtet, der Polizei verdächtige Geldtransfers ab einer Höhe von 30 000 Mark zu melden. Meist verlaufen diese so genannten verfahrensunabhängigen Ermittlungen im Sande. Den Gesetzesmarathon der letzten zehn Jahre zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche oder der Korruption hält Schmidt denn auch für "teilweise überflüssig". Die Arbeit seiner Ermittler hätten sie kaum erleichtert.

In über 70 Prozent ihrer Fälle stützen sich die Kripobeamten bei der Einziehung von Vermögenswerten auf die Möglichkeiten, die ihnen das Strafgesetzbuch seit langem bietet. "Fast alles ist bereits möglich. Es wurde nur nicht gemacht", sagt Schmidt. Eine weitere Handhabe bietet ihm das Polizeirecht. Beispielsweise fanden sich bei der Durchsuchung eines Pkw wegen des Verdachtes auf Drogenhandel im Kofferraum 155 000 Mark - exakt der Gegenwert von 10 000 Stangen illegaler Zigaretten. Begründung für die Beschlagnahmung: Gefahrenabwehr. Das Gericht folgte dieser Argumentation der Ermittler.

Otto Diederichs

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