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In diesem Jahr wurden bereits 39 Verfahren registriert, Haftbefehle gegen Rocker gab es 2021 bislang nicht.

© Paul Zinken/dpa

Organisierte Kriminalität: Knapp 700 Ermittlungsverfahren gegen Berliner Rocker seit 2015

Die Berliner Polizei hat in den vergangenen Jahren mehrere hundert Strafverfahren gegen Rocker eingeleitet. Allein 2021 waren es bereits 39.

Berliner Ermittler haben gegen Rocker in der Hauptstadt seit 2015 fast 700 Strafverfahren eingeleitet. Allein im Vorjahr seien es 114 neue Ermittlungsverfahren gewesen, zudem seien acht Haftbefehle erlassen wurden, geht aus der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber hervor.

In diesem Jahr wurden demnach bereits 39 neue Verfahren registriert (Stand 25. Juni). Haftbefehle gegen Rocker gab es in diesem Jahr bislang nicht. In dieser Statistik seien nur Ermittlungen des Landeskriminalamtes erfasst, hieß es. Die meisten Verfahren gab es mit 141 im Jahr 2018.

Im Vorjahr standen laut Innenverwaltung 30 OMCG-Gruppen oder deren Unterstützerclubs im Fokus, 2019 waren es 27. Die Abkürzung steht für Outlaw Motorcycle Gangs und bezeichnet polizeilich relevante Rockergruppierungen. Laut Bundeskriminalamt werden hierzu in erster Linie der Hells Angels Motorcycle Club (HAMC), der Bandidos MC (BMC), der Outlaws MC (OMC) und der Gremium MC (GMC) sowie ihre Unterstützergruppierungen (Supporterclubs) gezählt.

Der SPD-Abgeordnete Schreiber sagte, die Zunahme der Gruppen und ihrer Supporterclubs in Berlin zeige, dass dieser Bereich der Organisierten Kriminalität eine wandelnde Hydra sei. Diese passe sich dem repressiven Druck der Strafverfolgungsbehörden an und suche sich neue legale Geschäftsfelder, um schmutziges Geld zu waschen.

Kuttenverbot für kriminelle Rocker

Wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz wurden in Berlin zudem im Vorjahr 15 und in diesem Jahr 6 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Laut Antwort geht es um Tätowierungen und Schmuckanhänger in Form des jeweiligen Motorradclubs sowie um Bilder in sozialen Medien.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Vorjahr ein verschärftes „Kuttenverbot“ für kriminelle Rocker bestätigt. Motorradclubs müssen es demnach hinnehmen, dass Logos verbotener Gruppen nicht von anderen Rockern in abgewandelter Form getragen werden dürfen. In Berlin seien seit 2017 keine sogenannten Kutten beschlagnahmt worden, hieß es in der Antwort.

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Erst am Montag hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die vor allem im Westen Deutschlands aktive Rockergruppe „Bandidos MC Federation West Central“ verboten und aufgelöst. (dpa)

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