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Berlin: Otto Dreksler wurde fälschlicherweise als Scientologe bezeichnet

Polizeidirektor Otto Dreksler wird 35 000 Mark vom Land Berlin erhalten. Das ist der Schadenersatz und das Schmerzensgeld, das sein Anwalt Johann Schmidt-Drachmann jetzt mit dem Rechtsvertreter des Landes ausgehandelt hat.

Polizeidirektor Otto Dreksler wird 35 000 Mark vom Land Berlin erhalten. Das ist der Schadenersatz und das Schmerzensgeld, das sein Anwalt Johann Schmidt-Drachmann jetzt mit dem Rechtsvertreter des Landes ausgehandelt hat. Der hochrangige Polizist war vom Verfassungsschutz fälschlich als Scientologe bezeichnet worden, wobei sich später herausstellte, dass die Verfassungsschützer nicht nur äußerst leichtfertig mit ihrer Behauptung umgegangen waren, sondern zudem noch einen ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit als Spitzel beschäftigt hatten.

Dieser so genannte immaterielle Schadenersatz von 35 000 DM gilt als vergleichsweise sehr hoch. Ungewöhnlich ist auch die Tatsache, dass überhaupt eine Handlung von Verfassungsschützern derartige Folgen hat. Schmidt-Drachmann will den finanziellen Vergleich zugunsten von Dreksler nächste Woche vor dem Landgericht protokollieren lassen.

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