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Pachtaffäre: Golfer fühlen sich schlecht behandelt

Die Prüfung des Pachtvertrages durch die Finanzverwaltung wird mindestens drei bis vier Wochen dauern. Derweil wehrt sich der Golfclub gegen die Vorwürfe.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat am Freitag in seiner Verwaltung die Arbeitsaufträge vergeben, um den Pachtvertrag mit dem Golf- und Landclub Wannsee zu überprüfen. Die Auswertung der Akten wird nach Einschätzung der Behörde mindestens drei bis vier Wochen dauern. Am 9. September wird sich der vertraulich tagende Vermögensausschuss des Parlaments mit dem Thema befassen.

Derweil wehrt sich der Golfclub gegen die Vorwürfe, er profitiere unrechtmäßig von dem Erbbaurecht über 99 Jahre für das knapp 57 Hektar große Gelände im Südwesten Berlins. Das Grundstücksgeschäft sei bedauerlicherweise zum Spielball politischer Interessen im Abgeordnetenhaus geworden, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. Zum einen sei der Pachtvertrag an die „außerordentlich ungewöhnliche Bedingung“ geknüpft worden, den Erbbauzins nicht in jährlichen Raten, sondern als Einmalzahlung (3,045 Millionen Euro) zu entrichten. Außerdem könne keine Rede davon sein, dass der Senat Geld an den Club verschenkt habe. „Im Gegenteil: Das Land Berlin hat auch im Vergleich zu den Verträgen mit anderen Sportvereinen ein außerordentlich gutes Geschäft gemacht“, erklärte Geschäftsführer Michael Siebold.

Der Club vertritt auch die Meinung, dass sich der Pachtzins nicht nachträglich erhöhen kann, wenn die Gemeinnützigkeit wegfällt. „Dieser logischen und einleuchtenden Argumentation ist die Senatsverwaltung für Finanzen bei den Verhandlungen im Sommer 2008 gefolgt.“ Für die Absicht, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, nennt der Verein wirtschaftliche Gründe. Der Club habe „erhebliche Verbindlichkeiten“. Um diese auszugleichen, kämen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, die nicht alle mit der Gemeinnützigkeit vereinbar wären. Welchen Weg der Club gehe, werde erst eine Mitgliederversammlung im Februar 2010 entscheiden.

Nach den Angaben im Vereinsregister ist der Golf- und Landclub schon seit 1955 gemeinnützig. Er ist also weitgehend von Steuern befreit und kann als Sportverein öffentlich gefördert werden. Dazu gehören auch besonders günstige Konditionen für den Pacht- und Mietzins, wenn das sportlich genutzte Grundstück dem Land gehört. Das ist im bundesweiten Vergleich kein besonderes Privileg. Nach Auskunft des Deutschen Golf-Verbands sind 54 Prozent der angeschlossenen Golfclubs und -anlagen als gemeinnützige Vereine organisiert.

Der Streit in Berlin geht aber um die Frage, warum der Pachtvertrag mit dem Club keine Anpassungsklausel enthält. Das heißt die Verpflichtung, einen höheren Pachtzins zu zahlen, wenn die Gemeinnützigkeit entfällt. Zwar ist der Verein der Ansicht, dass sich der gezahlte Pachtzins nicht an der Förderungswürdigkeit des Clubs, sondern am Verkehrswert des Grundstücks orientiert. Aber das im Juni 2008 – im Auftrag der Finanzverwaltung – erstellte Gutachten von Frank Billion, dem bundesweit einzigen Sachverständigen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Golfanlagen, belegt diese These nicht. Billion hat übrigens auch die Betrügerfirma Golfdom beraten, die 2007 ein Dutzend Golfplätze rund um Berlin aufkaufen wollte.

Der Gutachter ermittelte zuerst den Vergleichswert der Immobilie mit 3,046 Millionen Euro, indem er die Pachten von Golfclubs in den zehn einwohnerstärksten Großstädten Deutschlands verglich. Dann errechnete er den Ertragswert des Grundstücks auf 3,03 Millionen Euro. Und zwar auf Grundlage des Mietzinses für gemeinnützige Sportvereine, die einen Anteil von mindestens 15 Prozent jungen Mitgliedern haben. Dieser Zins beträgt laut Sportanlagen-Nutzungsvorschrift 31 Cent pro Quadratmeter und Jahr (siehe Artikel unten). Zudem wies der Gutachter darauf hin, dass der Golfclub Wannsee ein „zur Gemeinnützigkeit verpflichteter Idealverein“ sei. Anschließend stellte Billion fest, dass der Vergleichswert wenig aussagekräftig sei. Dagegen stelle der Ertragswert auf Grundlage der Vorschriften für förderungswürdige Sportvereine den „realistischen Verkehrswert“ dar.

Der frühere Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) erklärte am Freitag, dass bei der Wertbestimmung nicht die Frage der Gemeinnützigkeit relevant gewesen sei, sondern „die Bindung an die sportliche Nutzung“. Deshalb habe die Wertermittlung mit dem Berliner Sportförderungsgesetz und der Sportanlagennutzungsverordnung „gar nichts zu tun“.

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