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Berlin: Pannen ja, Vertuschung nein

NSU-Affären: Sonderermittler sieht Mängel bei Polizei und Verfassungsschutz – aber keine Nachteile für die Aufklärung der Taten.

Von Frank Jansen

Innensenator Frank Henkel (CDU) und die Polizei werden es gern lesen: Weder die Affäre um einen NSU-nahen Spitzel des Landeskriminalamts noch die umstrittene Schredderaktion des Verfassungsschutzes hatten gravierende Folgen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden. So sieht es der von Henkel im September eingesetzte Sonderermittler, Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg. Er hat mit zwei Mitarbeitern drei Monate lang Akten gesichtet und Beamte von Polizei und Verfassungsschutz befragt. Das Ergebnis ist ein knapp 90-seitiger Report, der allerdings auch Mängel aufzeigt. Und nicht alle Fragen beantworten kann.

So ließ sich nicht klären, ob das LKA den Hinweis des V-Mannes Thomas S. auf die untergetauchten Thüringer Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe für sich behielt, was naheliegt, oder vielleicht doch die Kollegen in Erfurt zumindest telefonisch unterrichtet hat. Der vom LKA seit 2000 geführte rechtsextreme V-Mann hatte im Februar 2002 berichtet, der Neonazi Jan W. habe derzeit Kontakt zu drei Personen aus Thüringen, die per Haftbefehl wegen Waffen und Sprengstoff gesucht würden. Da Jan W. im Februar 2002 seit Monaten in Untersuchungshaft saß, war nach Ansicht des Sonderermittlers der Wert der Information des V-Mannes begrenzt. Außerdem wurde Jan W. im Mai 2002 nach seiner Haftentlassung vom Thüringer LKA zum verschwundenen Trio befragt, ohne sachdienliche Hinweise zu geben.

Aus Sicht des Sonderermittlers hätte Thomas S. allerdings vom LKA gar nicht als V-Mann geworben werden dürfen, da der Rechtsextremist einer der Tatverdächtigen im Verfahren gegen die Berliner Neonazi-Band „Landser“ war.

Der Fall Thomas S., den die Bundesanwaltschaft im NSU-Verfahren als Beschuldigten führt, hatte im September größeres Aufsehen erregt. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages und das Berliner Abgeordnetenhaus fühlten sich zu spät informiert, da Innensenator Henkel bereits im März Kenntnis von dem Vorgang hatte. Aus Sicht von Sonderermittler Feuerberg war der Senator jedoch rechtlich nicht verpflichtet, umgehend die Parlamentarier zu informieren. Der Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses hat sich nach Meinung Feuerbergs offenkundig nur auf Akten des Verfassungsschutzes bezogen. Es soll auch keine Rechtspflicht bestanden haben, das Berliner Parlament zu informieren, da Thomas S. ein V-Mann der Polizei und nicht des Verfassungsschutzes war. Über besondere Vorkommnisse beim Nachrichtendienst, auch im Zusammenhang mit V-Leuten, muss der Innensenator das Abgeordnetenhaus unterrichten.

Der Sonderermittler lässt offen, ob die Behörden auch auf eine Information an Ausschuss und Abgeordnetenhaus verzichteten, weil die Bundesanwaltschaft darum gebeten haben soll. Für Feuerberg steht Aussage gegen Aussage. Die Bundesanwaltschaft hat Berliner Angaben widersprochen, sie habe wegen der NSU-Ermittlungen zu Verschwiegenheit geraten.

Dass der Berliner Verfassungsschutz im Juni 2012 insgesamt 57 Akten zum Rechtsextremismus vernichtete, war nach Erkenntnissen Feuerbergs keine Vertuschung, sondern eine organisatorische Panne. Der Sonderermittler meint aber, der Nachrichtendienst hätte angesichts der NSU-Ermittlungen mehr Sensibilität im Umgang mit Unterlagen zum Rechtsextremismus zeigen müssen.

In der Expertise macht der Ermittler auch Vorschläge für eine effektivere Arbeit der Sicherheitsbehörden. Feuerberg empfiehlt, der Verfassungsschutz solle verpflichtet werden, über Verbrechen, die ihm bekannt werden, der Polizei zu berichten. Außerdem sollte die Kooperation zwischen den Verfassungsschutzbehörden in Deutschland wie auch die Zusammenarbeit mit der Polizei deutlich intensiviert werden. Frank Jansen

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