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Berlin: Parkordnung: Schlösserchef bleibt hart

Regeln sollen strikt durchgesetzt werden. Gegner kündigen Ungehorsam an

Potsdam - Ungeachtet anhaltender Proteste will die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) ihre umstrittene Parkordnung weiterhin mit Hilfe von Ordnungskräften durchsetzen. „Bei der Parkordnung müssen wir kompromisslos bleiben“, erklärte gestern Generaldirektor Hartmut Dorgerloh. Für den bisherigen knapp achtwöchigen Einsatz der Parkwächter zog Dorgerloh eine positive Bilanz. Die Bekanntheit und Akzeptanz der Parkordnung habe seither deutlich zugenommen. Und: „Die Ordnungskräfte werden weitgehend akzeptiert.“

Dabei hatten erst am vergangenen Sonntag etwa 120 Kritiker der neuen Regeln auf einer Wiese in Sanssouci ein ostentatives Protestpicknick abgehalten. Polizei und Stiftung hatten auf eine Durchsetzung der Parkordnung, die das Verlassen der Wege untersagt, verzichtet, um den Streit nicht weiter anzuheizen. Es sei noch nicht entschieden, ob gegen die Organisatoren des sogenannten „Parktages“ Anzeige wegen Hausfriedensbruches gestellt werde, sagte Dorgerloh. „Wir behalten uns das aber für den Fall der Wiederholung vor.“

Jan Gabbert, einer der Organisatoren des Picknicks, kündigte gestern gleichwohl weitere Aktionen und individuelle Übertretungen der Parkregeln an – gemäß einer „dezentralen Ungehorsamkeitsstrategie“, wie Gabbert sagt.

Dorgerloh legte gestern auch eine zahlenmäßige Bilanz der ersten Wochen seit Einführung der Parkwächter vor: Demnach haben die Ordnungskräfte vom 21. April bis zum 31. Mai dieses Jahres rund 8000 Besucher mündlich über die Parkordnung aufgeklärt und zusätzlich 251 Verwarngelder in Höhe von fünf bis 35 Euro erhoben. Etwa 150 verwarnte „Parksünder“ hätten das Geld sofort bezahlt. Bußgelder, die einem Strafgeld über 40 Euro entsprechen, seien nicht ausgesprochen worden, sagte Dorgerloh. Geahndet worden sei hauptsächlich Radfahren auf nicht dafür zugelassenen Wegen, Lagern auf nicht entsprechend ausgewiesenen Wiesen und Verletzungen der Leinenpflicht für Hunde. Zu den Erfolgen der Kontrollen zählt die Stiftung die Tatsache, „dass manche Trampelpfade über empfindlichen Langgraswiesen weniger begangen werden und zum Teil sogar zuwachsen konnten“.

Dorgerloh erklärte, die Parkordnung sei keine „Lex specialis“; sie unterscheide sich nicht von denen in vergleichbaren europäischen Anlagen wie dem Park von Versailles, den Kew Gardens bei London oder dem Park Branitz in Cottbus. Der Generaldirektor verwies auch auf Kompromisse, die die Stiftung bereits durch die Einrichtung einiger Fahrradstrecken oder einer 1,2 Hektar großen Liegewiese im Park Babelsberg eingegangen sei. Guido Berg

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