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Berlin: Parkraumzonen: Bezirk will Angebot "moderat" erweitern

Nach dem Kippen einer gebührenpflichtigen Parkzone im Bereich der Steglitzer Schloßstraße durch das Verwaltungsgericht hat der Baustadtrat von Steglitz, Ralf Körner (CDU), die Straßenverkehrsbehörde gestern aufgefordert, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Das weitere Vorgehen der allein zuständigen Polizei ist derzeit offen.

Nach dem Kippen einer gebührenpflichtigen Parkzone im Bereich der Steglitzer Schloßstraße durch das Verwaltungsgericht hat der Baustadtrat von Steglitz, Ralf Körner (CDU), die Straßenverkehrsbehörde gestern aufgefordert, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Das weitere Vorgehen der allein zuständigen Polizei ist derzeit offen. Da der Beschluss nicht rechtskräftig ist, müssen die Parkscheinautomaten weiter "gefüttert" werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Gebührenzone nicht aufhebt. Im Bezirk gibt es inzwischen Pläne, die gebührenpflichtigen Bereiche "moderat" zu erweitern, sagte Körner weiter.

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Geklagt hatte, wie berichtet, ein Anwohnerehepaar aus der Althoffstraße, die nicht in die Bewirtschaftungszone aufgenommen worden war. Durch den Suchverkehr nach Gratisstellplätzen in der Althoffstraße gebe es dort eine verstärkte Umweltbelastung, und Anwohner seien zudem gezwungen, an weiter entfernten Stellen zu parken, machte das Ehepaar vor dem Verwaltungsgericht geltend. Dieses entschied in einem Eilbeschluss, dass die Parkraumbewirtschaftung zwischen der S-Bahn sowie der Albrecht- und der Bergstraße rechtswidrig sei und deshalb aufgehoben werden müsse (Aktenzeichen VG 27 A 332.00). Das Gericht hat "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit einer politisch gewollten Parkraumbewirtschaftung. Zulässig seien Verkehrsbeschränkungen nur bei der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.

Im Kern habe sich die Parkraumbewirtschaftung an der Schloßstraße bewährt, sagte der Baustadtrat weiter. Das erhoffte Ziel, dass die Kunden der Geschäfte an der Schloßstraße schneller einen Parkplatz finden, sei erreicht worden. Deshalb müsse die Rechtssicherheit schnell hergestellt werden, forderte Körner. Am Freitag konnte er dazu noch keine Stellungnahme abgeben, weil ihm der Beschluss mit der ausführlichen Begründung nicht vorlag. Die Formulierung, er habe "keine Zeit", war ein Mißverständnis. Körner forderte die Polizei ferner auf, dem Gericht alle Unterlagen vorzulegen. Die Richter hatten moniert, dass die Polizei trotz einer Aufforderung keine detaillierten Angaben zu der Begrenzung der Parkraumbewirtschaftungszone vorgelegt habe.

Der Bezirk habe die Auswirkungen der im Oktober eingeführten Gebührenpflicht ständig geprüft, um die Grenzen möglicherweise zu modifizieren, sagte Körner weiter. Die Untersuchungen seien jetzt in der letzten Phase.

Körners Forderung nach einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht wird vom Verkehrsexperten der Grünen, Michael Cramer, unterstützt. Was woanders problemlos funktioniere, müsse auch in Berlin möglich sein: die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung. In Wien gebe es im gesamten Zentrum eine Gebührenpflicht; Anwohner müssten dort 300 Mark im Jahr zahlen. In Zürich seien es 60 Mark - im Monat. 60 Mark verlangt auch Potsdam von den Anwohnern - aber im Jahr. In Berlin sind es 50 Mark, Vignetten für zwei Jahre kosten 80 Mark.

Sinnvoll sei es, so Cramer, diese Parkzonen durch Hauptverkehrsstraßen abzugrenzen. Wenn sich der Parksuchverkehr verringere, reduziere sich auch der Stau, freie Flächen vor Überwegen erhöhten die Sicherheit, und Straßen, die nicht durch haltende Fahrzeuge in zweiter Spur blockiert seien, blieben für Rettungsfahrzeuge passierbar. Dies diene der Sicherheit und Ordnung - wie es das Gesetz fürs Zahlen beim Parken vorsehe.

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