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Berlin: Parlament stößt Diepgen vor den Kopf

Hauptausschuß beschließt Zweitwohnungssteuer ohne Schonzeit zum 1.Januar / Greifen die Fraktionsspitzen ein?

Hauptausschuß beschließt Zweitwohnungssteuer ohne Schonzeit zum 1.Januar / Greifen die Fraktionsspitzen ein? Dilettantisch herumgebastelt BERLIN (za).Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen ist mit dem Versuch, die umstrittene Zweitwohnungssteuer mit einer zweijährigen Übergangsfrist zu verbinden, im Parlament gescheitert.Nach einer konfusen Diskussion im Hauptausschuß, bei der die Regierungsfraktionen zwischendurch eine "Auszeit" nahmen, beschlossen die SPD- und ein Teil der CDU-Abgeordneten die ursprüngliche Fassung des Steuergesetzes.Diepgen, dem dies sofort übermittelt wurde, sei "ziemlich sauer", verriet ein CDU-Haushaltsexperte.Die verfahrene Situation habe sich der Senat selbst eingebrockt, weil er das ungelöste Problem kurzfristig den Koalitionsfraktionen zugeschoben habe. Diese hätten aber keine Möglichkeit gehabt, den Vorschlag einer "Steuer-Karenzzeit" ausreichend zu prüfen.Bleibt es beim gestrigen Beschluß, heißt das: Alle Zweitwohnungsinhaber in Berlin werden ab 1.Januar 1998 mit acht Prozent der Nettokaltmiete zur Kasse gebeten.Ein Änderungsentwurf aus der Senatskanzlei - den die CDU-Fraktion zunächst unterstützte -, der eine zweijährige Frist bis zum Einsetzen der Steuerpflicht vorsah, wurde letztlich verworfen.Ebenso der Kompromißantrag der SPD für eine einjährige "Karenzzeit".Erst im Verlauf der Ausschußdebatte wurde auch den CDU- und SPD-Abgeordneten klar, daß die "Fristenlösung" juristisch auf schwachen Füßen steht. Der letzte Termin, doch noch eine befristete Befreiung von der Zweitwohnungssteuer durchzusetzen, wäre der 12.Dezember, wenn das Abgeordnetenhaus den Landeshaushalt 1998 verabschiedet.Die parlamentarischen Haushälter wollen damit aber nichts mehr zu tun haben.Aus beiden Fraktionen verlautete gestern: Alles weitere müßten die Fraktionschefs Klaus Landowksy (CDU) und Klaus Böger (SPD) mit Diepgen und Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing aushandeln.Die Senatorin ist allerdings sehr zufrieden mit dem Beschluß des Hauptausschusses, denn sie kann - was sie immer wollte - die Steuer ab 1.Januar eintreiben.Auch der stellvertretende SPD-Fraktionschef Klaus Wowereit kommentierte: "Für uns ist die Angelegenheit abgeschlossen." Dagegen forderte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Volker Liepelt, "die Steuer auszusetzen." Der Senat solle Alternativen entwickeln, wie man auch ohne "Zwangsabgaben" die Menschen bewegen könne, ihren ersten Wohnsitz in Berlin anzumelden. Die Kritik im Hauptausschuß am Vorschlag der Senatskanzlei entzündete sich vor allem daran, daß die zweijährige Übergangsfrist auch rückwirkend gelten würde.Wer beispielsweise zum 1.Januar 1996 Zweitwohnungsinhaber war, hätte ab Januar 1998 zahlen müsen.Die Justizverwaltung des Senats hat eine solche "tatbestandliche Rückanknüpfung" in einem internen Vermerk als "unter Vertrauensschutzgesichtspunkten hinnehmbar" eingestuft.Außerdem stellten die Haushälter fest, daß der Änderungsentwurf so mißverständlich formuliert sei, daß man auch eine vierjährige Übergangsfrist bis zur Steuerzahlung herauslesen könne. Auch der Justizverwaltung des Senats war die gescheiterte Übergangsregelung - obwohl sie keine grundlegenden Einwände vorbrachte - offenbar nicht ganz geheuer.Als Alternative schlug sie noch kurz vor der Senatssitzung am vergangenen Montag eine "befristete Steuerbefreiung über den Werbekostenabzug" vor.Der Versuch einer telefonischen Abklärung dieser Idee mit der Finanzverwaltung sei aber "wegen der Komplexität der Fragen" gescheitert.

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