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Berlin: PDS-Chef Liebich: Sponsoring wirft kein gutes Licht auf SPD

Wie die Zahlungen von Specker und Daimler-Chrysler verbucht werden müssen, sagt das Parteiengesetz aber nicht

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die PDS schimpft mit dem Koalitionspartner SPD. Die falsche Verbuchung von drei Sponsoringleistungen im Wahlkampfjahr 2001 werfe „kein gutes Licht“ auf die Berliner Sozialdemokraten, sagte gestern der PDS-Landes- und Fraktionschef Stefan Liebich. Es sei gut, dass die SPD jetzt Ordnung in ihren Parteiunterlagen schaffe und die Öffentlichkeit über die nicht ordnungsgemäß verbuchten Sponsorings aufgeklärt habe.

Liebich sagte aber auch: Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Sponsoring und Senatsentscheidungen (zur Tempodrom-Finanzierung) sei für die PDS nicht erkennbar. Mit seiner Erklärung hat der PDS-Politiker die Probleme der deutschen Parteienfinanzierung kurz zusammengefasst. Was dürfen Parteien in welcher Form entgegennehmen? Wie müssen Geld und Sachleistungen verbucht werden? Was ist rechtswidrig und was nur politisch fragwürdig? Und warum wird gespendet und gesponsert? Das Parteiengesetz gibt nur teilweise Antwort darauf. Eindeutig verboten sind Spenden, „die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.“ Spenden über 10 000 Euro sind veröffentlichungspflichtig. Bargeld darf nur bis 1000 Euro entgegengenommen werden und muss sogleich an ein Vorstandsmitglied weitergereicht werden.

Über das Sponsoring steht im Parteiengesetz aber nichts. Klar ist nur, dass nach den Regeln der ordnungsgemäßen Buchführung die „Übernahme von Verbindlichkeiten“ durch private Gönner als Einnahme verbucht werden muss. Das hat die Berliner SPD 2001 versäumt. Der Gegenwert für VIP-Caterings und die kostenlose Überlassung von Räumen durch den Bauunternehmer Roland Specker bzw. Daimler-Chrysler betrug etwa 9300 Euro, tauchte in den Büchern des SPD-Landesverbandes aber nicht auf. Die Sozialdemokraten finden „diese Fehler ärgerlich“, haben aber nach bisherigen Erkenntnissen nicht gegen das Parteiengesetz verstoßen. Seit 2002 kümmert sich übrigens eine externe Buchhaltungsfirma um die Einnahmen und Ausgaben der Berliner SPD.

Ungeachtet der juristischen Bewertung ist der politische Flurschaden groß, denn die Wähler sind nach vielen Parteispendenskandalen quer durch die Republik sehr empfindlich geworden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Sponsoringleistungen für Parteien in einer rechtlichen Grauzone befinden. Eine unabhängige Expertenkommission, die sich im Auftrag des Bundespräsidenten Johannes Rau mit der Parteienfinanzierung befasste, empfahl im Juli 2001: Der Gesetzgeber solle prüfen, „ob die Vorschriften des Parteiengesetzes der Vielfalt der modernen Formen von Sponsoring und von konkreten Veranstaltungs- oder Kampagnen-Unterstützung gerecht werden und diese angemessen bewältigen.“ Der Ideenreichtum der Parteien und Geldgeber sei offenbar unbegrenzt. Aber nichts geschah.

Die Kommission bemühte sich nur in einem Nebensatz um die Abgrenzung des Sponsoring zur klassischen Spende. Soweit eine Sponsorenleistung der Partei „Eigenaufwand erspart, dürfte es sich um geldwerte Leistungen handeln, die wie Spenden zu behandeln sind“. Und die Schatzmeisterin der Bundes-SPD, Inge Wettig-Danielmeier, hat in ihrem Finanzbericht auf dem Bochumer Parteitag 2003 den Parteifreunden geduldig erklärt, dass Sponsoring auf dem Prinzip Leistung und Gegenleistung beruhe. „Als Gegenleistung müssen wir den Sponsoren die Möglichkeit bieten, sich im Rahmen der Veranstaltungen werbe- oder öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.“ Andernfalls würde es sich um eine Spende handeln.

Ob eine öffentliche Danksagung (wie für Specker und Daimler-Chrysler) ausreicht, eine geldwerte Sachleistung eindeutig als Sponsoring zu definieren, bleibt – so gesehen – eine offene Frage. Vielleicht hätte der SPD-Landesvorstand rechtzeitig das Sponsoringreferat beim Bundesvorstand zu Rate ziehen sollen, das 2001 eingerichtet wurde. Der CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer kritisierte gestern erneut die „wilden Interpretationen“ der Berliner SPD. Trotzdem wäre das Sponsoring auch als Spende rechtens, solange kein sachlicher Zusammenhang zwischen Geldfluss und Vorteilen für den Geldgeber nachgewiesen werden kann.

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