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Berlin: PDS: Halter müssen Haftpflicht haben

Die PDS hat eine Rasseliste mit so genannten Kampfhunden abgelehnt. Aus Sicht der PDS ist das Problem nur am oberen Ende der Leine zu lösen – durch Schritte zur Erhöhung der Sachkunde der Halter und durch bessere Kontrollen.

Die PDS hat eine Rasseliste mit so genannten Kampfhunden abgelehnt. Aus Sicht der PDS ist das Problem nur am oberen Ende der Leine zu lösen – durch Schritte zur Erhöhung der Sachkunde der Halter und durch bessere Kontrollen. Deshalb ist das Urteil aus unserer Sicht nicht erfreulich. Im Rahmen der Erarbeitung eines Berliner „Hundegesetzes“ wurde zwischen SPD und PDS ein Kompromiss ausgehandelt, nach dem die Rasseliste der Hundeverordnung reduziert und die Möglichkeit der Maulkorbbefreiung im Einzelfall eingeräumt wurde. Auch die vorgesehene Chip-Pflicht und Pflicht-Haftpflichtversicherung entspricht den Absichten der PDS. Mit dem Urteil ist dieser in der Koalition beschrittene Weg bestätigt worden. Damit ist der Weg frei für eine zügige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfes.“

Gernot Klemm

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