zum Hauptinhalt

Berlin: PDS: Junge Union muss Gysis Kosten tragen

Im Rechtsstreit um Spitzelvorwürfe gegen den Chef der PDS-Bundestagsfraktion, Gregor Gysi, muss die Junge Union nach PDS-Angaben die gesamten Kosten tragen. In der Mitteilung hieß es, das Berliner Kammergericht habe seine Entscheidung damit begründet, dass dem PDS-Politiker ein Unterlassungsanspruch gegen die CDU-Jugendorganisation zustehe.

Im Rechtsstreit um Spitzelvorwürfe gegen den Chef der PDS-Bundestagsfraktion, Gregor Gysi, muss die Junge Union nach PDS-Angaben die gesamten Kosten tragen. In der Mitteilung hieß es, das Berliner Kammergericht habe seine Entscheidung damit begründet, dass dem PDS-Politiker ein Unterlassungsanspruch gegen die CDU-Jugendorganisation zustehe. Den Grund des Streites - ein JU-Wahlkampfaufkleber mit der Aufschrift "Gysi hat gespitzelt" - hätten die Richter als "ehrenrührige Tatsachenbehauptung" bewertet.

Laut PDS wurde das Verleumdungsverfahren im April abgeschlossen, weil die JU auf die Wiederholung solcher Äußerungen verzichtet hatte. Gysi habe daraufhin zugestimmt, den Rechtsstreit für beendet zu erklären.

Die Junge Union hatte Gysi im vorigen Herbst vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus mit den Aufklebern der Spitzelei für die DDR-Staatssicherheit (Stasi) bezichtigt. In einem ersten Verfahren vor dem Berliner Landgericht war der PDS-Politiker mit seiner Klage gescheitert. Die zuständige Kammer hatte entschieden, unter Wahlkampf-Bedingungen sei eine derartige Äußerung zulässig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false