zum Hauptinhalt

Personalkosten: 657 Millionen für Goldenen Handschlag

Seit 1993 schieden mehr als 23.000 Beschäftigte freiwillig aus dem öffentlichen Dienst aus. Der Senat zahlt je Aussteiger rund 90.389 Euro Prämie. Das ist weit mehr als das Vierfache von dem Betrag, den Aussteiger noch vor zehn Jahren als Abfindung erhielten.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat hat für 23.210 Mitarbeiter, die seit 1993 freiwillig den öffentlichen Dienst verließen, fast 657 Millionen Euro Prämien gezahlt. Die hohen Ausgaben für den „Goldenen Handschlag“ rechtfertigt die Finanzverwaltung damit, dass „dem ein Vielfaches an Personalkosteneinsparungen gegenübersteht“.

Auch in diesem Jahr sind noch 150 Angestellte, 26 Arbeiter und ein Beamter gegen gutes Geld aus den Senats- und Bezirksbehörden ausgeschieden. Ihr Durchschnittsalter: 53,4 Jahre. Die durchschnittliche Abfindung: 90 389 Euro inklusive Übergangsgelder, Nachversicherungen und Erstattungen an die Bundesagentur für Arbeit. Noch vor zehn Jahren wurden je Dienstkraft nur 19 545 Euro gezahlt. Das üppige Wachstum der Prämien begründet die Finanzverwaltung mit der „anhaltend angespannten Arbeitsmarktlage“. Deshalb müsse den Beschäftigten ein steigender „Anreiz zur vorzeitigen Aufgabe ihres sicheren Beschäftigungsverhältnisses“ geboten werden, heißt es in einer Vorlage fürs Parlament. Zudem müssen die Prämien seit einigen Jahren höher versteuert werden und wer sich mit seiner Abfindung vorzeitig aufs Altenteil setzen will, muss schmerzhafte Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Die großen Zeiten des „Goldenen Handschlags“ sind also vorbei. Das Rekordjahr war 1994, als sich 5636 öffentlich Bedienstete auszahlen ließen. Viele von ihnen waren jünger als 40 Jahre. Ab 1997 durften sich sogar Beamte aus ihrem unkündbaren Arbeitsverhältnis heraus kaufen lassen. Das haben bis heute aber nur 107 Staatsdiener riskiert.

Bald werden auch Arbeiter und Angestellte an einer Hand abzählbar sein, die mit einer Prämie ausscheiden, die maximal drei Jahresgehälter beträgt. „Es gibt jährlich etwa 100 Interessenten, aber es haben nur noch Kollegen eine Chance, die schon im Zentralen Stellenpool sitzen“, sagt Uwe Januszewski, Chef des Hauptpersonalrats. Diese Regelung sei zu restriktiv. Die Senats- und Bezirksbehörden sollten selber entscheiden, ob sie Mitarbeiter entbehren können. Auch Beschäftigten, die einen Mangelberuf ausüben wie Hausmeister, oder Tischler bleibt der „Goldene Handschlag“ verwehrt.

Die Prämien trugen dazu bei, den aufgeblähten Landesdienst (1991: 207 000 Stellen) fast zu halbieren (2008: 109 000 Stellen). Trotzdem hat Berlin pro Kopf der Bevölkerung aber immer noch mehr öffentliches Personal als Hamburg oder Bremen. Ulrich Zawatka-Gerlach

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false