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Berlin: Personalräte erfolgreich gegen Bildungssenator

Stellvertretende Schulleiter dürfen nicht ohne Mitsprache der Personalräte eingesetzt werden. Dies entschied gestern das Oberverwaltungsgericht.

Stellvertretende Schulleiter dürfen nicht ohne Mitsprache der Personalräte eingesetzt werden. Dies entschied gestern das Oberverwaltungsgericht. Es wandte sich damit gegen die Auffassung von Bildungssenator Klaus Böger (SPD), der infolge des neuen Schulgesetzes die Mitspracherechte beschneiden wollte. Böger ging davon aus, dass Stellenbesetzungsverfahren bei Schulleitern und ihren Stellvertretern aufgrund ihrer neuen Kompetenzen als Dienstvorgesetzte nicht mehr der Mitbestimmung durch Personalräte unterliegen. Dagegen zogen die Personalräte vor Gericht und erhielten in zweiter Instanz Recht im Fall der stellvertretenden Schulleiter. Böger kündigte an, sich an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Keine Bedeutung hat dieses Verfahren für die Besetzung von Schulleiterposten. Da sie mehr Kompetenzen als ihre Stellvertreter haben, könnte das Gericht hier zu einer anderen Auffassung kommen. Dies soll bei weiteren Verfahren geklärt werden. Bis dahin will Böger mit der Lehrergewerkschaft GEW eine Vereinbarung suchen, um schnelle Besetzungen zu ermöglichen. sve

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