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Erna F. und ihr Verteidiger im Landgericht Neuruppin. Die 74-Jährige wurde am Donnerstag freigesprochen.

© dpa

Plädoyers im Prozess um Todesfall vor 42 Jahren: Staatsanwältin ist überzeugt: Mutter hat Sohn ermordet

Vor mehr als 40 Jahren starb ein Junge in Schwedt, erstickt an Kohlenmonoxid. Die Mutter steht nun vor Gericht, sie soll ihren Sohn getötet haben.

Von Sandra Dassler

42 Jahre nach dem vermeintlichen Unfalltod des achtjährigen Mario F. in Schwedt soll seine Mutter wegen Mordes für zehn Jahre ins Gefängnis. Das forderte am Dienstag Anette Bargenda von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor dem Landgericht Neuruppin. Dort wird der angebliche Unglücksfall seit dem 27. April dieses Jahres verhandelt, nachdem die heute 74-jährige Mutter des Jungen durch eine anonyme Anzeige beschuldigt worden war, ihr eigenes Kind ermordet zu haben.

"Fast perfektes Verbrechen"

Nach umfangreichen Ermittlungen und insgesamt 15 Verhandlungstagen steht für die erfahrene Staatsanwältin Bargenda fest, dass Erna F. ihren Sohn, den sie offenbar als schwierig empfand, in der Nacht vom 4. zum 5. November 1974 getötet hat. In ihrem Plädoyer ging sie davon aus, dass die Tat sogar genau geplant war. Demnach habe Erna F. das schlafende Kind in die Küche getragen und am Gasherd abgelegt. Nachdem der achtjährige Junge eine tödliche Portion Kohlenmonoxid eingeatmet habe, soll die Mutter das Kind zum Sterben wieder zurück in sein Bett gebracht haben. „Ein fast perfektes Verbrechen“, so die Staatsanwältin. Ein Verbrechen, das bis heute nicht gesühnt wurde.

Verteidiger fordert Freispruch

Uwe Furmanek, der Verteidiger von Erna F., die heute in Göttingen lebt, verlangte hingegen den Freispruch seiner Mandantin. Seiner Ansicht nach konnte Erna F. im Prozess weder ein Motiv noch ein plausibler Tathergang nachgewiesen werden. Allerdings hatte ein Rechtsmediziner einen Unfall als Todesursache ausgeschlossen. Außerdem schilderten sowohl der Ex-Ehemann als auch Erna F.s älteste Tochter diese als „eiskalte Frau“, die über Leichen gegangen wäre, um ihre Ziele zu erreichen. Zur möglichen Tat selbst konnten sie keine Aussagen treffen, wichtige Akten aus der DDR-Zeit, wo das Todesermittlungsverfahren aus unbekanntem Grund eingestellt worden war, sind verschwunden.

Urteil nächste Woche

Erna F. hatte sich am Dienstag laut einer Gerichtssprecherin den Ausführungen ihres Anwalts angeschlossen. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag gesprochen werden.

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