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Berlin: Pleite gehen geht nicht

Was passiert, wenn Berlin weiter Schulden macht?

Berlin geht es nicht schlecht genug. „Ein bundesstaatlicher Notstand“ bestehe nicht, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die rot-rote Koalition zieht daraus den Schluss: Wir machen weiter wie bisher, also: Haushaltskonsolidierung ja, Schuldenabbau nein. Das heißt: Der Berliner Schuldenberg von fast 61 Milliarden Euro steigt weiter. Eine Obergrenze, wie lange Berlin weiter Schulden anhäufen kann, gibt es nicht, sagt Kai A. Konrad, Direktor beim Wissenschaftszentrum Berlin, FU-Professor für öffentliche Finanzen und Mitglied des Wissenschafts-Beirats des Bundesfinanzministeriums. „Es ist praktisch nicht möglich, eine harte Grenze zu ziehen.“

Und pleite gehen kann Berlin nicht. Solange die Hauptstadt die Zinsen zahlt und die föderale Gemeinschaft der Länder besteht, werde das Land von Banken und privaten Anlegern immer als kreditfähig eingestuft. Das sei letztendlich eine Frage der Psychologie: „Die Kreditmärkte haben bisher immer gesehen, dass die Bund-Länder-Gemeinschaft hinter Berlin steht.“ Das gibt Geldgebern die nötige Sicherheit, allen zuvor aufgehäuften Schulden zum Trotz. Eine Faustregel, wann denn trotz dieser Sicherheiten die Schmerzgrenze für weitere Kredite erreicht sei, sieht der Marktexperte Konrad nicht. „Wenn eines Tages der gesamte Etat vollständig für Berlins Schuldenlast verwendet werden müsste, wäre es zwar nicht mehr plausibel, dass das Land sich am eigenen Schopf wieder aus dem Sumpf herausziehen kann.“ Dennoch sei es letztendlich eine politische Entscheidung, wann Bund, Länder und Kreditgeber die Notbremse ziehen.

Darauf spielte auch Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer an, der das Urteil am Donnerstag begründete. Bundesstaatliche Hilfen, wie Berlin sie vergeblich gefordert hatte, könnten nur dann gewährt werden, wenn „die verfassungsrechtlich gebotene Handlungsfähigkeit anders nicht aufrechtzuerhalten ist“. Das wäre nur der Fall, wenn die Haushaltsnotlage im Verhältnis zu den übrigen Ländern extrem sei. Außerdem müsse die Not nach dem Maßstab der dem Land verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben „ein so extremes Ausmaß erreicht haben, dass ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung“ bestehe.

Davon ist Berlin noch weit entfernt, findet auch Finanzexperte Konrad. Er ist sich mit Hassemer einig, dass Berlin entgegen der eigenen Beteuerungen Berlin noch lange nicht alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft hat. lvt

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