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Ein Jahr Haft fürs Nicht-Aufladen der Fußfessel

© dpa

Akku bewusst nicht aufgeladen: Haftstrafe für Fußfessel-Verweigerer

Das tägliche Akku-Aufladen der elektronischen Fußfessel habe ihn überfordert, sagte der Angeklagte vor Gericht. Deshalb war er bis zu 53 Stunden nicht zu orten - und muss dafür nun erneut ins Gefängnis.

Der verurteilte Räuber sah nicht ein, warum er nach verbüßter Strafe mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden sollte. „Ich habe mich geschämt und dachte, alle halten mich für einen Sexualtäter“, beklagte er sich nun vor einer Amtsrichterin. Doch es ging nicht um die Frage, ob die Justiz in Bayern mit einer Fußfessel für Rudolf B. übers Ziel hinausgeschossen war. Der 31-Jährige stand vor Gericht, weil er den Akku nicht regelmäßig aufgeladen und so gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Das bringt ihn zurück ins Gefängnis: Ein Jahr Haft ergingen.

Auf eine ganze Batterie von Verstößen hatte es B. innerhalb von vier Monaten gebracht. Bis zu 53 Stunden war er nicht zu orten. Insgesamt 87 Fälle listete der Ankläger auf. Ein leerer Akku führt zu einem Alarm bei der Überwachungsstelle der Länder in Bad Vilbel (Hessen). Oft gelobte B. Besserung. „Aber der Akku muss täglich ein bis zwei Stunden aufgeladen werden, das hat mich überfordert“, stöhnte er im Prozess. Ein Mann mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, für den so eine Maßnahme überhaupt nicht geeignet sei, erklärte sein Verteidiger.

Rudolf B. hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen Raubtaten verbüßt, als er im April 2013 in Bayern entlassen wurde. Auf eigenen Wunsch zog B. sofort nach Berlin – mit ihm das zu überwachende Korsett. Das Gericht zog einen Psychiater hinzu, um die Fähigkeiten von B. einschätzen zu lassen. Der Gutachter sah keine Hilflosigkeit. B. ist einer von bundesweit 60 entlassenen Straftätern die eine Fußfessel tragen müssen.

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