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Amani-Mord: Mutter: "Das schlimmste Verbrechen, das ich mir vorstellen kann."

Am ersten Tag des Prozesses gegen Teshua K., die Mutter der ermordeten Amani, beharrt die 33-jährige Afro-Deutsche auf ihrer Unschuld. Die Hauptverdächtige kann sich zwar an den Mordtag nicht erinnern, ist sich aber "absolut sicher", nicht die Täterin zu sein.

Die dunkelhäutige Frau mit ihrem kurzen, krausen Haar wirkt gefasst und interessiert, als der Staatsanwalt die Mordanklage verliest. Trotz ihrer kräftigen Statur macht sie in ihrem weißen Kapuzenshirt einen eher sportlich-jugendlichen Eindruck. Persönlich wollte die Angeklagte zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. "Die Ermordung der Tochter ist das schlimmste Verbrechen, das ich mir vorstellen kann." So lautet der Kernsatz in einer Erklärung der angeklagten Teshua K., die sie zum Prozessauftakt von ihrer Anwältin vortragen lässt.

Im Park die Kehle durchtrennt

Im Namen ihrer Mandantin erklärt die Verteidigerin dann, die Angeklagte habe ihre Tochter "über alles" geliebt. "Sie war die Freude und der Sinn meines Lebens", hieß es. Sie habe keine Erklärung dafür, warum jemand ihre Tochter getötet habe. Sie könne sich zwar an den Tag nicht erinnern, sei sich aber "absolut sicher", dass nicht sie die Täterin sei. Es falle ihr schwer zu glauben, dass das ermordete Mädchen tatsächlich ihre Tochter sei.

Die Frau soll ihrer achtjährigen Tochter im Mai vorigen Jahres in einer Parkanlage in Berlin-Wilmersdorf erst zweimal in die Schulter gestochen und dem Kind dann die Kehle durchgeschnitten haben. Das Mädchen starb noch am Tatort. Eine 46-jährige Frau hatte beim Ausführen ihrer beiden Hunde die Leiche auf einer Parkbank gefunden.

Anwältin: "Keine objektiv tragbaren Beweise"

K. äußerte die Vermutung, dass die Achtjährige wegen ihrer "dunklen Hautfarbe" und weil sie "frühreif" gewesen sei Opfer krimineller Gruppierungen wie Menschenhändler geworden sein könnte. Sie habe bereits vor der Tat einen sexuellen Übergriff auf ihre Tochter befürchtet und eine "reale Gefährdung" gesehen. "Das ist kein krankhaft übersteigertes Verhalten, sondern nur die normale Besorgnis einer Mutter", versicherte die Angeklagte. Aus Sicht von Anwältin Beate Böhler spricht "wenig bis gar nichts" für eine Schuld ihrer Mandantin.

Die Verteidigerin kritisierte, dass sich die Ermittlungsbehörden frühzeitig auf ihre Mandantin fokussiert hätten, "weil die Tat so unerklärlich ist". Es gebe aber keine "objektiv tragbaren Beweise", sagte sie. Die an der Kleidung gefundenen Blutspuren seien "wenig eindeutig". Es sei völlig unklar, wie sie dort hingekommen seien. Am Verfahren nimmt auch eine Gutachterin teil, die über die Schuldfähigkeit der Mutter entscheiden soll. Nach ihrer Festnahme im Mai hatte die Angeklagte einige Wochen im Krankenhaus des Maßregelvollzuges verbracht, wo sie auf psychische Auffälligkeiten untersucht wurde. Der Prozess wird nächsten Dienstag fortgesetzt. (iba/ddp)

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