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Bankenaffäre: Prozess gegen Landowsky geplatzt

In dem Skandal um gefälschte Bilanzen lehnt das Landgericht Berlin ein Verfahren gegen den Ex-Bank- und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky ab. Die Staatsanwälte sind empört - und legen Beschwerde gegen diesen Beschluss ein.

Dem früheren Bank- und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und zwölf weiteren Angeschuldigten könnte ein weiteres strafrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit der Bankenaffäre erspart bleiben. Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung gegen die Betroffenen abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Klage im November 2005 eingereicht. Den Angeschuldigten wurde vorgeworfen, bei Immobilienfonds Gebühren für Mietgarantien falsch verbucht zu haben. Durch diese „Bilanzfälschung“ sei es der Fondstochter (IBG) der Bankgesellschaft Berlin gelungen, in den Jahresabschlüssen 1998 und 1999 einen Verlust zu kaschieren. Im Ergebnis sei der Bilanzgewinn erheblich erhöht ausgewiesen worden.

Die Immobilien- und Fondsgeschäfte hatten das landeseigene Kreditinstitut fast in die Pleite geführt. Die Schließung der Bank durch die Kreditaufsicht konnte nur durch einen staatlichen Milliardenzuschuss verhindert werden, und die CDU/SPD-Koalition brach über der Bankenaffäre auseinander. Die juristische Aufarbeitung des Skandals läuft seit Jahren. Der gestrige Beschluss des Landgerichts ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt, „weil wir an unserer Rechtsauffassung festhalten“, sagte Michael Grunwald, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Über die Beschwerde entscheidet das Kammergericht. Sollten die Richter der Beschwerde stattgeben, würde das Verfahren doch eröffnet werden.

Juristisch geht es darum, ob die von den Anlegern bezahlten Gebühren für Mietgarantien sofort in voller Höhe der Gesellschaft gut geschrieben werden durften – oder ob sie auf die bis zu 25-jährige Laufzeit der garantierten Ausschüttungen hätten verteilt werden müssen. Dies meint die Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung eine „strafbare Fälschung der Bilanz“ vorliegt. Das Landgericht dagegen sieht in dem Bilanzmanöver nur eine „nicht sachgerechte“ und „teilweise kritikwürdige“ Vorgehensweise der Angeschuldigten. Unternehmen stehe ein „Bewertungs- und Beurteilungsspielraum“ bei der Bilanzierung zu. Die von der Staatsanwaltschaft als strafwürdig eingestufte Methode könne sich „durchaus auf einige Stimmen der Fachwelt“ stützen.

Die meisten übrigen der 148 strafrechtlich relevanten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sind mittlerweile abgearbeitet. Neben dem Bilanzfälschungsvorwurf, der jetzt vom Landgericht abgewiesen wurde, ist noch eine Anklage vom April 2006 anhängig, in der Landowsky und weiteren Bankmanagern in Zusammenhang mit den Immobilienfonds Untreue vorgeworfen wird. Im März 2007 hatte das Landgericht den früheren CDU- Fraktionschef wegen einer umstrittenen Kreditvergabe an die Immobilienfirma Aubis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Über einen Revisionsantrag hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Die zivilrechtlichen Verfahren in Zusammenhang mit der Bankenaffäre (Schadensersatzansprüche, Beendigung von Dienstverhältnissen) sind beendet. ball/za

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