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Bankenprozess: BGH lehnt Landowskys Revision ab

Im März 2007 wurde der Ex-Chef der Berlin Hyp, Klaus Landowsky, wegen Untreue bei der Vergabe eines riskanten, millionenschweren Kredits an die Immobilienfirma Aubis vom Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Dagegen hat er Revision eingelegt - und ist gescheitert.

Der frühere Chef der Berlin Hyp und CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky ist mit seiner Revision gegen das Urteil im Bankenprozess gescheitert. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat nach Tagesspiegel-Informationen die Revision verworfen. Das bestätigte die Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker gestern. Landowsky wurde im März 2007 wegen Untreue bei der Vergabe eines riskanten, millionenschweren Kredits an die Immobilienfirma Aubis vom Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft damals ebenfalls Revision beim BGH wegen der aus ihrer Sicht zu milden Strafen gegen Landowsky und weitere Bankmanager eingelegt hatte. Oberstaatsanwältin Junker hatte im Prozess für einige Angeklagte Haftstrafen bis zu vier Jahren (drei für Landowsky) gefordert. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Bankmanager Mitte der 90er Jahre bei der Kreditbewilligung in Höhe von rund 235 Millionen Euro bewusst gegen Vorschriften verstießen. Klaus Landowsky und einige seiner ehemaligen Kollegen bestanden dagegen auf Freispruch. Sie hatten ihre Unschuld beteuert und die Vorwürfe als „politisch motiviert“ bezeichnet. sib

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