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Belästigung: Stalker muss für zwei Jahre hinter Gitter

Weil ein Mann seine Ex-Freundin massiv bedrohte und mit hunderten Anrufen pro Tag belästigte, verurteilte das Berliner Landgericht ihn zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Ein normales Leben war für sein Opfer nicht mehr möglich, die junge Mutter verlor sogar ihre Arbeit.

Wegen Bedrohung seiner Ex-Freundin und Nachstellung ist ein 24-jähriger Mann am Dienstag vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Deutschpole wurde schuldig gesprochen, seiner früheren Lebensgefährtin nach der Trennung im April 2008 zwei Monate lang nachgestellt zu haben. Darüber hinaus wurde der Stalker auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bestraft.

Nach einer Polenreise im April 2007, während derer die Frau von dem 24-Jährigen mit einer Axt bedroht worden war, hatte sich die Altenpflegerin von ihrem Freund getrennt. Eine Woche später begann der Psychoterror. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 27-Jährige fast täglich mit bis zu 100 Telefonaten belästigte. Zudem habe der Mann der Frau mehrfach gedroht, sie zu erschießen. Er lauerte seinem Opfer auch vor dessen Haus in Charlottenburg auf und verschaffte sich in einem Fall gewaltsam Zutritt zur Wohnung, wo er sie gegen die Wand schleuderte.

Opfer konnte kein normales Leben mehr führen

Die Mutter eines sechsjährigen Jungen verlor durch die Nachstellungen sogar ihre Arbeit und litt an Schlafstörungen. Der Angeklagte ist laut einem Gutachten voll verantwortlich für seine Taten. Er war nach seiner Festnahme zuerst in eine Klinik eingewiesen worden, in der er sich allerdings Zugang zu einem Telefon verschaffte und sein Opfer weiter belästigte. Nun kommt er in Untersuchungshaft.

Im Prozess hatte der 24-Jährige nur einige Telefonate und den Waffenbesitz eingeräumt. Weil der Mann mehrfach und einschlägig vorbestraft ist, konnte die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Daneben muss der Angeklagte noch mehr als zwei Jahre Haft aus einem Urteil von Anfang 2008 verbüßen, deren Vollstreckung noch offen ist. Die Opferanwältin appellierte abschließend mit Nachdruck an den Angeklagten, seine Ex-Freundin "in Ruhe zu lassen". (am/ddp/dpa)

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