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Fahrzeugteile liegen am 01.02.2016 in Berlin nach einem illegalen Autorennen in der Tauentzienstraße. Ein Mann starb.

© dpa

Berlin-Charlottenburg: Mordprozess um tödliches Autorennen in City West beginnt

Mit 160 km/h durch die Nacht: Weil zwei junge Männer im Februar durch Berlin rasten, starb ein 69-Jähriger bei einem Crash. Die Staatsanwaltschaft will nun eine hohe Strafe erwirken.

Es war ein Unfall, bei dem das Opfer keine Überlebenschance hatte. Mit mehr als 160 Stundenkilometern rasen ein Audi und ein Mercedes in der Nacht zum 1. Februar durch die westliche Innenstadt von Berlin. Die Fahrer liefern sich laut späterer Ermittlungen ein Rennen.

Zwischen der Gedächtniskirche und dem Luxuskaufhaus KaDeWe passiert um 0.40 Uhr der Crash. Einer Wagen rammt seitlich einen kleinen Geländewagen. Dessen 69-jähriger Fahrer stirbt.

Der zweite Fahrer kann noch ausweichen, prallt aber von einer kleinen Begrenzungsmauer ab und wird durch die Luft in die Mitte des Boulevards geschleudert. Die beiden Raser, ein 24-Jähriger und ein 26-Jähriger, werden nur leicht verletzt. Aufgerüttelt durch zahlreiche ähnliche Unfälle in verschiedenen deutschen Städten machte die Berliner Justiz daraufhin ernst.

Die Ermittlungen gingen schnell in Richtung Totschlag - statt nur in Richtung fahrlässiger Tötung. Die Männer kamen in Untersuchungshaft. Am kommenden Donnerstag beginnt nun der Prozess im Berliner Landgericht. Die Anklage lautet jetzt sogar: Mord.

Mehr Härte geht im deutschen Strafrecht nicht. Offenbar will die Staatsanwaltschaft damit auch ein Zeichen setzen. Die beiden Männer könnten zu langen Gefängnisstrafen verurteilt werden.

Das ist die Begründung des Mordvorwurfs

Zur Begründung des Mordvorwurfs, der an bestimmte juristische Voraussetzungen geknüpft ist, hieß es von der Staatsanwaltschaft: Die mutmaßlichen Raser hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen hätten. Sie hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um ein illegales Rennen zu gewinnen. Ob das Gericht der Argumentation folgt, wird sich zeigen.

Techniker konnten wohl aus den elektronischen Daten der Autos recht genau die Geschwindigkeiten bei dem illegalen Rennen und dem Aufprall auslesen. Zeugen berichteten zudem von vielen roten Ampeln, die die Männer auf dem Ku'damm überfahren hatten. Besonders die extrem hohe Geschwindigkeit führte wohl zu dem Mordvorwurf.

Nach dem illegalen Autorennen mit einem Toten in der Berliner Innenstadt beginnt am 8. September ein Mordprozess.
Nach dem illegalen Autorennen mit einem Toten in der Berliner Innenstadt beginnt am 8. September ein Mordprozess.

© dpa

Illegale Autorennen hatten schon öfter tödliche Folgen. In Köln gab es zuletzt zwei Urteile zu tödlichen Autorennen, in denen nur auf fahrlässige Tötung entschieden wurde. Ein Angeklagter war 109 Stundenkilometer schnell und muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Mitte April erhielten zwei junge Männer, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten, Bewährungsstrafen.

Für Mord gibt es immer lebenslänglich

Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung, um die es oft bei Verkehrsunfällen geht, bewegt sich zwischen Geldstrafen, Bewährungsstrafen und Gefängnis bis zu fünf Jahren. Für Totschlag liegt die Spanne zwischen fünf Jahren Gefängnis und lebenslänglich. Für Mord gibt es immer lebenslänglich.

Viele Fahrer bei den Rennen gehören zur sogenannten Tuningszene - sie motzen gerne ihre Wagen auf. In Köln spricht die Polizei von 200 jungen Männern. Die Rennen ergeben sich zufällig beim Warten an Ampeln oder nach Verabredungen. Die Fahrer wollen imponieren: den Mädchen auf dem Beifahrersitz, den Menschen vor Kneipen und Cafés auf dem Innenstadtring oder den Betrachtern ihrer Videos im Internet.

Der Trainingsparcour der Raser ist die Playstation, ihre Helden entstammen der Kinoserie „The Fast and the Furious“ mit den Themen Autos, Waffen und Frauen. Im Computer und im Kino enden die Unfälle selten tödlich. In der Wirklichkeit ist das anders. Der Star der Filme starb 2013 bei einem Autounfall in einem Porsche.

Inzwischen liegt eine Gesetzesinitiative vor, um die Strafen für illegale Rennen zu verschärfen. Bislang ist die Beteiligung eine Ordnungswidrigkeit, die mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft wird. Nach den Vorschlägen Nordrhein-Westfalens würden die Autorennen künftig als Straftat im Strafgesetzbuch aufgeführt.

Als Strafe sollen drei Jahre Gefängnis drohen - sogar zehn Jahre, wenn jemand schwer verletzt oder gar getötet wird. Autos könnten eingezogen werden. Damit seien die Raser besonders zu beeindrucken, hoffen die Politiker. (dpa)

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