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Berlin-Neukölln: Jugendliche wegen Brandanschlägen auf Ausländer vor Gericht

Aus Fremdenhass sollen zwei Jugendliche Brandanschläge auf Häuser von Ausländern in Rudow verübt haben. Seit Dienstag stehen sie deshalb wegen versuchten Mordes vor dem Berliner Landgericht.

Nach Brandanschlägen auf zwei Einfamilienhäuser in Rudow müssen sich seit Dienstag zwei mutmaßliche Neonazis wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung vor dem Berliner Landgericht verantworten. Den 16- und 19-jährigen Schülern wird vorgeworfen, aus Fremdenhass im März und April dieses Jahres mit Molotowcocktails die zwei von Ausländern bewohnten Häuser in Rudow beworfen zu haben.

In beiden Fällen hatten die Hausbewohner Glück. Die mit Benzin gefüllten Flaschen zerplatzten an der Hauswand hinterließen lediglich Brandspuren an Außenfassade und Fensterrahmen. Während im Haus des Bosniers zum Zeitpunkt des Anschlags im März niemand daheim war, war die vierköpfige türkische Familie im April im Schlaf überrascht worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schüler gezielt Häuser von Ausländern aussuchten, um sie mit Brandanschlägen zu vertreiben. Sie sähen deren Bewohner als "kultivierte Wilde" an und wollten von "ihrer Kultur nicht belästigt werden", heißt es in der Anklage.

Angeklagte bestreiten Tötungsabsichten

Es gebe Hinweise, dass die Angeklagten "Kontakt zur NPD und der rechten Szene in Rudow hatten", betonte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses. Die Öffentlichkeit war für die Dauer der Beweisaufnahme ausgeschlossen. Die Angeklagten hätten den "äußeren Tathergang" zugegeben, aber eine Tötungsabsicht bestritten, sagte die Justizpressesprecherin. Sie hätten in beiden Fällen geglaubt, dass niemand im Haus sei.

Der türkische Unternehmer leidet bis heute unter Schlaflosigkeit und Ängsten. Er hoffe auf eine gerechte Bestrafung, die andere Täter abschrecke, sagte der 46-Jährige. Denn bis heute gehe "der Psychoterror" weiter. Er bekomme jeden Monat Zettel, auf denen er beschimpft werde. Der nichtöffentliche Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. (ut/ddp)

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