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Immer wieder kommt es auf Berlins Straßen zu illegalen Autorennen. Die Strafen wurden inzwischen verschärft.

© imago/Rolf Kremming

Berlin-Wilmersdorf: Illegales Autorennen auf Stadtautobahn - Fahrer flüchten nach Unfall

Am Samstagmorgen lieferten sich Unbekannte ein verbotenes Autorennen und hinterließen einen Peugeot mit Totalschaden auf der Straße. Es kam zu mehrstündigen Sperrungen.

Ein Autorennen haben sich Unbekannte am Samstagmorgen in Schmargendorf geliefert und dabei einen heftigen Unfall verursacht. Zwei Fahrspuren der Stadtautobahn sowie die Autobahnzufahrt Schwarzbacher Straße waren wegen der Unfallaufnahme bis etwa 7.15 Uhr gesperrt.

Nach Angaben der Polizei rasten ein schwarzes Auto und ein Peugeot gegen 3.30 Uhr über die BAB 100 zwischen Kurfürstendamm und Hohenzollerndamm gen Süden. Nach einer Kurve kam der Peugeot rechts von der Straße ab und fuhr gegen die Stützwand der Schwarzbacher Brücke. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw zurück in die Fahrbahnmitte geschleudert und erlitt einen Totalschaden. Zwei Fahrzeuginsassen flüchteten. Auch das zweite Auto, das an dem Rennen beteiligt war, entkam. Ersten Ermittlungen zufolge gehörte das Kennzeichen des Unfallwagens nicht zum Fahrzeug, woraufhin dieses beschlagnahmt wurde.

Härtere Strafen für illegale Rennen

Immer wieder machen illegale Autorennen in Berlin Schlagzeilen: Erst im Mai stoppte die Polizei ein Rennen zwischen einem Pkw und einem Motorrad in Marzahn. Jüngst stand ein 19-Jähriger vor Gericht, weil er sich in Kreuzberg an einem Rennen beteiligt haben soll. Besonders dramatisch endete die Fluchtfahrt von drei Dieben in Charlottenburg: Auf der Flucht vor der Polizei überfuhren sie eine unbeteiligte Radfahrerin. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Diebstahl, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Tötung. Gegen den Fluchtfahrer wurde ein Haftbefehl wegen der Veranstaltung eines illegalen Autorennens erlassen.

Seit Oktober 2017 gilt für illegale Autorennen eine schärfere Gesetzeslage: Teilnehmer können mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Bei folgenschweren Unfällen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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