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Scheitert vorm Berufungsgericht: Ex-RAF-Terroristin Inge Viett

© dapd

Berufungsgericht bestätigt Strafe: Ex-RAF-Terroristin Viett muss 1200 Euro zahlen

Gegen einen Richterspruch in einer früheren Instanz hatte die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett Berufung eingelegt - ohne Erfolg. Das Landgericht bestätigte das Urteil wegen Billigung von Straftaten.

Für den Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin zog das Landgericht in einen Hochsicherheitssaal: Erneut ging es um Inge Viett. Gekommen waren allerdings nur wenige, sehr ruhige Zuschauer, die einen kurzen Prozess erlebten. Viett, die in einer früheren Verhandlung gegen Staat und Militär gewetterte hatte, schwieg. Die Rentnerin saß am Freitag auf der Anklagebank, weil sie eine Verurteilung wegen Billigung von Straftaten nicht akzeptieren wollte. Das Berufungsgericht aber bestätigte die 1200 Euro Strafe.

Die lange Rede, in der Viett im Januar 2011 auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz das „Abfackeln von Bundeswehrausrüstung“ als „legitime Aktion“ bezeichnet hatte, mochte der Richter nicht verlesen. „Das können wir uns sparen“, schlug er vor. Die Ex-Terroristin betrachtete die Saaldecke. Ihr Verteidiger nickte und sagte, entgegen der Anklage habe Viett damals nicht von Fahrzeugen der Bundeswehr gesprochen, sondern von „Ausrüstung“. Dazu würden auch Möbel zählen. Er plädierte auf einen Freispruch.  

Für den Ankläger stand fest: Die 68-jährige Ex-Terroristin habe sich in einer Zeit zahlreicher Brandanschläge auf Fahrzeuge „bewusst moralisch hinter die Täter gestellt“. Viett, die in linksextremen Kreisen als eine Art Ikone gilt, habe mit Sympathisanten rechnen können.  

Viett hatte sich in den 70er Jahren der „Bewegung 2. Juni“ angeschlossen. Die Terror-Gruppe entführte 1975 den damaligen Berliner CDU-Chef Peter Lorenz. 1980 wechselte Viett zur RAF. 1992 wurde sie wegen versuchter Tötung eines Polizisten zu 13 Jahren Haft verurteilt. In den letzten Jahren wurde sie mehrfach bei autonomen Demonstrationen gesehen. 2009 bekam sie wegen Widerstands gegen Polizisten 225 Euro Strafe.

„Die Berufung wird auf Kosten der Angeklagten verworfen“, entschied das Landgericht. Ihre Äußerungen seien geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Ob Viett auch dieses Urteil angreifen wird, blieb zunächst offen.

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