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Betonmischer überrollte Radfahrerin: Wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

Die Radfahrerin fühlte sich offenbar sicher, weil der Betonmischer kurz stoppte - sie ging davon aus, dass der Fahrer sie gesehen hatte. Ein Irrtum, den sie mit dem Leben bezahlen sollte. Jetzt ist der Kraftfahrer verurteilt worden

Der Betonmischer schwenkte nach rechts in die Storkower Straße, stoppte dann kurz. Vermutlich fühlte sich die 68-jährige Radfahrerin, die aus gleicher Richtung kam und geradeaus weiterfahren wollte, dadurch sicher. „Sie dachte bestimmt, dass er sie gesehen hat und jetzt anhält“, beschrieb ein Zeuge. Doch der Laster fuhr wieder an. Die Frau wurde erfasst und überrollt.

Wegen fahrlässiger Tötung saß der 58-jährige Fahrer am Dienstag auf der Anklagebank. Er war nach dem Unglück psychisch am Ende, konnte monatelang nicht arbeiten. Schuld an dem Unfall aber sah er nicht bei sich. Bei Rot sei die Radlerin gefahren und somit „verkehrswidrig in den Ampelbereich eingefahren“, argumentierte der Verteidiger.

Berufskraftfahrer Detlef L. sei auf der Strecke in Prenzlauer Berg täglich unterwegs. Bis zur Landsberger Allee Ecke Storkower Straße sei er parallel zum Radweg gefahren. „Er hatte ihn im Blick.“ Die Frau sei bei Rot gefahren. Beweise dafür gab es jedoch nicht. Im Gegenteil. „Sie fuhr bei Grün“, hielt ein 62-jähriger Augenzeuge dagegen. Die Frau habe noch einen kleinen Schlenker gemacht, um den Betonmischer zu umfahren. Doch zwischen Radfahrstreifen und Fußgängerfurt kam es am Morgen des 19. Dezember 2011 zur Kollision. Die Frau verstarb am Unfallort an den schweren Verletzungen.

Ein Gutachter hatte geprüft, was über die drei Spiegel im Lkw zu sehen war. Sein Ergebnis fiel eindeutig aus: „Im Weitwinkel war die Radfahrerin durchgängig zu sehen.“ Sie fuhr nicht schnell, nicht bei Rot. „Sie haben nicht aufgepasst“, stand für den Richter fest. Er ging von einem Augenblicksversagen des bis dahin völlig unbescholtenen Kraftfahrers aus.

Fahrlässige Tötung kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei Unfällen wie diesem aber wird berücksichtigt, dass es ein Albtraum ist, unbeabsichtigt den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Verhängte Strafen klingen oft milde. Auch in diesem Fall: 3150 Euro.

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