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Bewährungsstrafe: Kind allein in verdreckter Wohnung gelassen

Tagelang ließ sie ihre 16 Monate alte Tochter in einer verdreckten Wohnung allein, bis schließlich die Nachbarn Hilfe riefen. Am Mittwoch wurde eine 22-jährige Mutter vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Kind hatte bereits Ekzeme am Körper.

Das Amtsgericht Tiergarten hat eine 22-jährige Mutter am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Kammer befand die junge Frau für schuldig, im März 2009 ihre damals 16 Monate alte Tochter mehrere Tage allein in einer völlig zugemüllten Wohnung zurückgelassen zu haben. Außerdem war das Mädchen verdreckt und nur leicht bekleidet. Eine akute Lebensgefahr habe aber nicht bestanden, hieß es im Urteil.

Die Mutter hatte nach eigener Aussage nachts in einer Art „Kurzschlussreaktion“ die Wohnung verlassen und war durch die Stadt geirrt, „weil sie mit ihrem Leben nicht mehr zurechtkam“. Nachbarn riefen die Polizei, weil seit Tagen der Fernseher lautstark lief. Als die Feuerwehr die Wohnung aufbrach, saß das Mädchen mit nacktem Unterkörper im Flur der verdreckten Wohnung.

Der Prozess ergab, dass die Mutter ihr Kind über längere Zeit nicht mehr gewaschen oder gewickelt hatte, so dass ihre Tochter Kopfläuse sowie Ekzeme am Körper hatte. In der Wohnung stapelten sich Plastiktüten mit Müll, verschimmelte Essensreste und benutzte Kinderwindeln, die teilweise schon von Maden befallen waren. Im Kinderbett stand der Wäscheständer. Sogar Rasierklingen lagen lose im Wohnzimmer herum.

Die alleinerziehende Mutter sei mit der Lebenssituation überfordert gewesen, hieß es im Urteil. Sie habe aber den Fehler eingesehen und sich mit ihren Problemen auseinandergesetzt. Die 22-Jährige lebt zurzeit mit ihrer Tochter in einem Mutter-Kind-Haus. ddp

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