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Bewährungsstrafe: "Mama ist weggegangen“

Gegen eine Mutter, die ihre drei Kinder allein ließ, ergeht eine Strafe von vier Monaten Haft auf Bewährung. Die Angeklagte spricht von einem Missverständnis, doch die Richterin hält ihre Version für unglaubhaft.

Berlin – Die Kinder standen weinend am offenen Fenster. „Kannst du mal gucken, ob meine Mama da drüben in der Kneipe ist“, rief das älteste Mädchen in Richtung einer Nachbarin. Als kurz darauf Polizei und Feuerwehr eintrafen, sagten die zwei, vier und fünf Jahre alten Mädchen: „Mama ist weggegangen.“

Dafür musste sich Nicole F. am Montag vor Gericht verantworten. Und die Richterin war überzeugt: Die 35-jährige Mutter hat ihre Fürsorgepflicht verletzt. Gegen sie erging eine Strafe von vier Monaten Haft auf Bewährung.

Die Angeklagte aber fühlte sich in ein falsches Licht gerückt. „Ich hatte für einen Babysitter gesorgt“, sagt die zierliche Frau. Der Vater ihrer ältesten Tochter sei in der Nacht zum 24. November 2007 bei den Kindern gewesen. Der 45-jährige Koch aus Potsdam bestätigte das. „Sie wollte mal ausgehen“, sagte er. Durch ein Missverständnis sei Nicole F. davon ausgegangen, dass er bis zum Mittag bleiben würde. „Weil ich arbeiten musste, bin ich früh um sechs Uhr gegangen.“ Er habe abgeschlossen, damit die Kinder „nicht ausbüchsen“. Als die Mutter am späten Vormittag angetrunken nach Hause kam, öffneten Polizeibeamte die Tür.

Nicole F. wünsche sich eine Familie, sagte eine Psychologin. Doch sie finde keinen Halt. Zeugen berichten, dass ihre Wohnung in Spandau damals karg eingerichtet war, sie sei aber nicht verwahrlost gewesen. Fünf Kinder hat die 35-Jährige geboren, das sechste ist unterwegs. Zwei Söhne leben bei der Familie des Vaters im Ausland. Die drei Mädchen befinden sich nach wie vor in der Obhut des Jugendamtes. Nicole F. sehe sich aber als gute Mutter und sei durch die Wegnahme der Kinder traumatisiert.

Die Richterin hielt die Version von einem Babysitter für unglaubhaft. Als die Kinder aus der Wohnung geholt wurden, hätten sie den Mann mit keinem Wort erwähnt. Die drei allein gelassenen Mädchen seien erheblich gefährdet gewesen. „Das Fenster war geöffnet, Feuerzeuge lagen herum, sie hatten Zugang zu allen elektrischen Geräten, die Wohnungstür war abgeschlossen.“ K.G.

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