zum Hauptinhalt

Brandstifter-Prozess: Polizei verschrottete Beweise

UPDATE Auch der zweite Prozess um einen mutmaßlich politisch motivierten Brandanschlag auf ein Auto endete mit einer Schlappe für die Ermittler. Das Berliner Landgericht sprach am Freitag den 23-jährigen Christopher T. frei.

Das Gericht fand sein Urteil schnell. „Die Beweise reichen bei weitem nicht aus“, sagte die Vorsitzende Richterin. Christoph T., 23, der drei Monate als mutmaßlicher Autozündler in Untersuchungshaft saß, wurde freigesprochen. Damit endete auch der zweite Prozess um eine mutmaßlich politisch motivierte Auto-Brandstiftung mit einer Schlappe für die Ermittler.

Nicht einmal über die Ursache für den Brand eines VW Passat am 17. Juni 2009 in Friedrichshain besteht aus Sicht des Gerichts Klarheit: „Ohne Ausschluss eines technischen Defekts wurde das Auto zur Verschrottung freigegeben.“ Die Ermittler gingen von Anfang an von Brandstiftung aus. „Worauf sich das stützte, blieb offen“, bemängelte Richterin Gabriele Cirener. Bei T. hatte man an Kleidung und Händen Spuren von Lampenöl gefunden. Diese aber hätten laut Gutachter schon Wochen alt sein können. Auch das Verhalten von T. hatte die Staatsanwaltschaft mit ins Feld geführt: Er und sein Begleiter hätten sich in Tatortnähe „auffällig verhalten“. Sie rannten, sahen sich um, wechselten die Kleidung. Doch das ließ sich auch mit einer Teilnahme an einer Demonstration erklären, die unweit des Brandes stattfand, hieß es im Urteil. Zudem gab es einen zweiten Autobrand kurz nach der Festnahme. Es hätte somit einen anderen Täter geben können.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte nach der Anhörung von drei Brandgutachtern auf Freispruch plädiert. Ein Experte des Bundeskriminalamtes konnte wie sein Kollege vom Landeskriminalamt keine Hinweise auf die Verwendung eines Brandbeschleunigers feststellen. „Schön, dass die Staatsanwaltschaft noch die Kurve bekommen hat“, sagte eine der Verteidigerinnen. „Die Ermittlungen waren scheuklappenartig von Vorurteilen belastet“.

Im Oktober war T., der nun Haftentschädigung bekommt, freigekommen. Ebenfalls im Herbst wurde in einem anderen Verfahren Alexandra R. vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung freigesprochen. Ihre Festnahme war als erster Erfolg im Kampf gegen Auto-Zündler gewertet. Auch in ihrem Fall schmolzen aus Sicht des Gerichts die Indizien dahin.

Im Zentralorgan der linken Szene, der Internetseite „indymedia“ wurde der Freispruch gefeiert – mit dem Foto eines knallenden Sektkorkens. „Die Feier kommt noch“, hieß es bei der „Soligruppe“, die sich für Alexandra R. und Christoph T. eingesetzt hat.

„Es ist unerlässlich für den Rechtsstaat, dass unabhängige Richter frei entscheiden, ob die vorgebrachten Beweise für eine Verurteilung ausreichen oder nicht, das muss man ertragen können“, kommentierte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) das Urteil. Von der „Ohnmacht des Staates“ sprach der CDU-Abgeordnete Sven Rissmann. Wenn eine Tat nicht zu beweisen sei, sei der Freispruch zwingend, „auch wenn es schwer zu ertragen ist“. Der grüne Rechtspolitiker Dirk Behrendt stellte die Frage, ob die Anklagen „mit Augenmaß und kriminalistischen Sachverstand“ erfolgt seien – oder mit „blindem Verfolgungseifer“. Der Freispruch sei eine „weitere Schlappe für Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt“. Noch keinen Prozesstermin gibt es für Tobias P., er ist der dritte Verdächtige, der 2009 festgenommen worden war.

Nach dem Rekordjahr 2009 mit fast 300 abgebrannten Autos hat sich die Situation nun beruhigt. In diesem Jahr wurden erst neun Fahrzeuge aus politischen Motiven angezündet. Der kalte Winter sei sicher ein Grund für diesen starken Rückgang, hieß es. Möglicherweise schrecke aber auch die intensive nächtliche Überwachung ab.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false