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Mit der ersten Ernte kam die Polizei.

© dpa

Cannabis-Plantage als Sparbuch: 58-Jähriger sollte in Haft - und Freundin nicht mittellos dastehen

Um für seine Zeit im Gefängnis ein finanzielles Polster für seine Ex-Freundin zu schaffen, züchtete ein 58-Jähriger erneut eine Cannabis-Plantage. Mit der ersten Ernte kam die Polizei. Die Haftjahre summieren sich nun.

Die Cannabis-Plantage war als „Sparbuch“ für seine ehemalige Lebensgefährtin gedacht, doch das "Gärtnern" führte in eine Pleite: Uwe J. erhielt drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Der 58-Jährige nahm das Urteil mit einem leichten Nicken entgegen. Die mitangeklagte Frau reagierte ähnlich. Sie kam mit 18 Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit davon.

„Die Plantage war professionell“, stand am Freitag für das Berliner Landgericht fest. In der Wilmersdorfer Wohnung der 52-jährigen Sandra G. wuchsen 250 bis 300 Pflanzen. Für die technischen Geräte hatte J. gesorgt. Sie stammten aus einem früheren Versuch, als Cannabis-Züchter schnell zu viel Geld zu kommen. Zwei Jahre und vier Monate Haft hatte J. dafür erhalten. Im November 2013, als die Strafe rechtskräftig und ihm eine Ladung zum Strafantritt drohte, lebte die Idee vom Reichtum durch Drogen wieder auf.

Die bevorstehende Inhaftierung habe verstärkt Existenzängste bei seiner Ex-Partnerin ausgelöst, sagte der frühere Café-Betreiber. Er habe für die Frau vorsorgen wollen. Sie seien zwölf Jahre ein Paar gewesen und danach verbunden geblieben „wie Bruder und Schwester“. Zum Verkauf der Drogen gab es angeblich noch keine konkreten Pläne. Sie sollten zunächst als „Rücklage“ gut verpackt und getrocknet gebunkert werden.

Mit der ersten Ernte im Januar aber kam auch die Polizei. Knapp 30 Kilogramm wurden sichergestellt. Ein Gewinn von mindestens 20 000 Euro wäre nach Schätzung von Ermittlern möglich gewesen. Stattdessen klickten die Handschellen. Sandra G. kam nach zehn Tagen hinter Gittern höchst beeindruckt wieder frei. Warum sie mitmachte, sei ihr schleierhaft, sagte die gelernte Immobilienkauffrau jetzt. Sie stottert inzwischen eine enorme Stromrechnung von mehr als 6000 Euro ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre für J. beantragt, der Verteidiger maximal drei Jahre. Am Ende waren alle einverstanden mit dem Urteil. Es wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Dem dreisten Cannabis-Züchter stehen nun insgesamt noch mehr als fünf Jahre Haft bevor.

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