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DNA-Spuren: Auf alter Tat ertappt

DNA-Spuren haben die Angeklagten überführt. Nach mehr als 12 Jahren stehen jetzt ein Räuber und ein Vergewaltiger vor Gericht.

Eine Kippe am Tatort war es im Falle des Räubers, etwas Speichel auf einer Decke bei dem Vergewaltiger. Die eine Spur wurde vor zwölf Jahren gesichert, die andere vor fast 15 Jahren. Beide Männer hatten vermutlich längst angenommen, sie kämen unentdeckt davon. Ein Abgleich mit der bundesweiten DNA-Datei führte die Ermittler schließlich zu den mutmaßlichen Tätern, weil diese wegen eines später begangenen Delikts erfasst waren. Gestern standen die beiden Männer vier Säle voneinander entfernt vor Gericht.

„Ich bereue sehr, was passiert ist“, schluchzte Eugen B. im Saal 704 des Moabiter Kriminalgerichts, wo er sich wegen Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens verantworten musste. Der Rumäne war in der Nacht zum 2. Juli 1993 mit zwei Landsleuten unterwegs. Sie trieben sich als Einbrecher in einer Kleingartenanlage in Treptow herum. Als sie in einer Laube auf ein junges Pärchen stießen, fielen sie über die Schülerin her. Einer nach dem anderen. Dem 15-jährigen Jungen, der seiner Freundin helfen wollte, stülpten sie ein Kissen übers Gesicht und hielten ihn fest.

Der genetische Fingerabdruck des heute 34-jährigen Eugen B. wurde 2002 in die Datei aufgenommen. Kurz darauf erging ein internationaler Haftbefehl gegen den Rumänen. Ende letzten Jahres wurde er schließlich ausgeliefert. Er sei nicht der Haupttäter gewesen, beteuerte er vor Gericht. Die Komplizen hätten verlangt, dass er bei den Einbrüchen und auch bei der Sache mit dem Mädchen mitmache. Der inzwischen verheirateten Frau blieb eine Aussage vor Gericht erspart. Einer ihrer Peiniger war bereits 1995 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Geständig zeigte sich auch der Angeklagte im Saal 806. „Es ist passiert, Entschuldigung“, sagte der Rumäne Cristian-Petru I. im Prozess um einen Raubüberfall auf einen Rentner. Das damals 67-jährige Opfer war 1996 in seiner Wohnung in Moabit mit einer Rasierklinge bedroht, gefesselt und geknebelt worden. Der heute 37-jährige Angeklagte packte gemeinsam mit einem Landsmann Bargeld, Schmuck und Kleidung im Wert von rund 23 000 Euro ein. Der Rentner soll die beiden Täter mit in seine Wohnung genommen haben. Der heute 37-jährige I. ist einschlägig vorbestraft. Ein Überfall, der zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren führte, brachte seinen genetischen Fingerabdruck in die zentrale Dabei. Dieses Urteil bezog das Landgericht nun ein und verhängte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten Haft.

Im Falle von Eugen B. sprach sich die Staatsanwältin für eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten aus. Der Verteidiger sagte am Rande des Prozesses, sein Mandant hoffe auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil wird voraussichtlich nächsten Donnerstag verkündet.

Kerstin Gehrke

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