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Update

Durststreik am Alexanderplatz: Aktivisten protestierten am Bundesinnenministerium

Rund 50 Unterstützer der Durststreikenden haben am Freitagnachmittag vor dem Bundesinnenministerium auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Die gesundheitliche Situation am Alexanderplatz spitzt sich weiter zu.

Die junge Frau mit der Wollmütze wirft einen prüfenden Blick in die Runde: Ewa 50 Aktivisten haben sich auf dem Bürgersteig der Straße Alt-Moabit am Bundesinnenministerium versammelt, auch die Bundespolizei ist da. Angemeldet waren 80 Teilnehmer. Die Polizisten sind klar in der Überzahl, rund 200 Beamte sind vor Ort. "Sind wir hier richtig?", fragt die junge Frau ihren Begleiter. Der Begleiter nickt. Dann kann es ja losgehen.

Die Durststreikenden blieben am Alexanderplatz

Das Bündnis "Asylum Rights Evolution" hat auf seiner Internetseite zu der Protestkundgebung am Bundesministerium des Innern aufgerufen, eine bunte Truppe aus Studenten und Aktivisten ist dem Aufruf gefolgt. Sie sind hergekommen, um "Solidarität mit den Durststreikenden vom Alexanderplatz und Flüchtlingen insgesamt zu zeigen", wie eine Aktivistin sagt. Die Betroffenen selbst sind nicht nach Alt-Moabit gekommen - sie halten auch während der Kundgebung die Stellung am Alexanderplatz.

17 Rettungseinsätze seit Beginn des Streiks

Seit letztem Samstag sitzen erst 21, jetzt noch 14 Asylsuchende vor dem Berlin Congress Center und weigern sich, zu essen. Laut einer Sprecherin des "Asylum Rights Movement" kommen sie aus "verschiedenen Heimen in Sachsen-Anhalt." Weil sie sich ignoriert fühlten, verschärften sie ihren Hungerstreik in der Nacht zu Mittwoch. Seitdem nehmen sie auch keine Flüssigkeit mehr zu sich - nach Aussagen der Sprecherin sind sie mittlerweile stark geschwächt, leiden unter Müdigkeit und Bauchkrämpfen. "Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sie bleibende Nierenschäden davontragen", sagt die Sprecherin. Seit der Streik begonnen wurde, musste laut Feuerwehr 17-Mal der Rettungswagen kommen; allein in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde die Feuerwehr fünfmal gerufen.

Gefordert wird die Anerkennung als Flüchtlinge

Die Asylsuchenden fordern, offiziell als Flüchtlinge anerkannt zu werden und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes ist es grundsätzlich möglich, dass die obersten Landesbehörden in Abstimmung mit dem Innenministerium "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" eine Aufenthaltserlaubnis erteilen können, ohne dass die Betroffenen das übliche Verwaltungsverfahren durchlaufen. In einem Offenen Brief an den Innenminister schreiben die Asylsuchenden: "Bis es zu Verhandlungen ihrer zuständigen Behörden mit uns Hungerstreikenden kommt, bleiben wir im trockenen Hungerstreik."

Polizei schirmt das Ministerium ab

"Kein Mensch ist illegal - Bleiberecht überall", rufen die Aktivisten über die Straße. Sie legen sich tüchtig ins Zeug; Passanten werden mit Flyern versorgt, Autos hupen im Vorbeifahren. Ob der Adressat ihres Anliegens - Bundesinnenminister Thomas de Maizière - den lautstarken Protest überhaupt hören kann, ist fraglich: Zwischen dem Bürgersteig, wo die Aktivisten stehen, und dem Haupteingang zum Ministerium liegen geschätzte 30 Meter Weg. Auf diesen 30 Metern stehen Dutzende Bundespolizisten und schirmen das Ministerium ab. Mit etwas gelangweilten Mienen hören die Beamten zu, wie die Aktivisten "internationale Solidarität" einfordern.

Bundesinnenministerium: Die Ausländerbehörde ist zuständig

"Der Weg über den § 23 ist der einzige, den die Asylsuchenden sehen", erklärt die Sprecherin des Bündnisses, "wir brauchen einen Gesprächspartner, der ein Mandat und etwas anzubieten hat." Ob sie diesen Gesprächspartner beim Bundesinnenministerium finden, scheint fraglich. "Für Schutzersuchen an der deutschen Grenze oder im Inland ist das Asylverfahren vorgesehen. Für die Erteilung anderer humanitärer Aufenthaltstitel, die grundsätzlich auch im Inland möglich ist, sind nach der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Länder zuständig. Diese nehmen diese Aufgaben durch ihre Ausländerbehörden wahr. Die betroffenen Personen müssten sich also an ihre jeweils zuständigen Ausländerbehörden wenden", erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

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