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Ehrenmord-Prozess: Fall Sürücü heute vor Bundesgericht

In Leipzig wird heute über die Freisprüche der beiden Brüder des Hatun-Sürücü-Mörders neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und will eine neue Hauptverhandlung.

Von Sabine Beikler

Wenn sich am heutigen Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig mit dem sogenannten Ehrenmord an Hatun Sürücü befasst, wird die Familie Sürücü im Gerichtssaal nicht anwesend sein. „Sie warten in der Türkei auf den Ausgang der Verhandlung“, sagte Zakareia Wahbi, ein Sprecher der Familie. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Clemens Basdorf wird heute entscheiden, ob die Freisprüche für die Sürücü- Brüder Alpaslan und Mutlu Sürücü aufgehoben werden. Der Ausgang der Verhandlung ist offen.

Nach dem Mord an der 23-jährigen Deutsch-Kurdin Hatun Sürücü im Februar 2005 hatte die Polizei die drei Sürücü-Brüder Ayhan, Mutlu und Alpaslan unter dem Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes festgenommen. Nach einem knapp siebenmonatigen Prozess verkündeten die Richter am Berliner Landgericht das Urteil: Hatun Sürücü wurde wegen ihres westlichen Lebensstils von ihrem Bruder Ayhan durch drei Pistolenschüsse in den Kopf ermordet. Er wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine mitangeklagten Brüder sprachen die Richter frei. Obwohl eine Kronzeugin im Prozess unter Polizeischutz die Brüder belastet hatte, konnte ihnen eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft legte nach dem Urteil Revision gegen die Freisprüche ein. Sie hatte Alpaslan Sürücü vorgeworfen, die Waffe besorgt zu haben. Dessen Bruder Mutlu soll während der Tat Schmiere gestanden haben. Bundesanwalt Hartmut Schneider beanstandete Rechtsfehler und eine lückenhafte Beweiswürdigung im Verfahren. Es seien nicht alle plausiblen Alternativen zum Tathergang erläutert worden.

Nicht nur die Staatsanwaltschaft wird am Dienstag vor dem BGH gehört werden: Auch die beiden Verteidiger der Sürücü-Brüder, Matthias Kock und Heinz Möller, werden plädieren. „Wenn es Zweifel an einer Mittäterschaft gibt, muss freigesprochen werden“, sagte Rechtsanwalt Möller, der Mutlu Sürücü verteidigt. Sollte der BGH das Urteil des Landgerichts aufheben, „sehe ich den Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) in Gefahr“, sagte Möller. Sollte es aber zu einer neuen Hauptverhandlung kommen, werde sein Mandant anwesend sein. Mutlu Sürücü hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Sein Bruder Alpaslan dagegen ist türkischer Staatsbürger. Vor kurzem verweigerte ihm die Ausländerbehörde die Einreise nach Deutschland. Seine Aufenthaltserlaubnis war erloschen, da er sich länger als ein halbes Jahr im Ausland aufgehalten hatte. Sabine Beikler

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