zum Hauptinhalt
Alles klar geregelt. Auch für den Fall, dass ein Richter überlastet ist. Trotzdem gibt's Pannen.

© Imago

Erneut wurden bei einem Sicherungsverwahrung Fristen nicht eingehalten: Berliner Richter schlampte ein viertes Mal

Noch ein Fall von Pannenrichter F. wird bekannt, wieder durch die Information eines Häftlings. Freiwillig meldete die Justiz die Fälle nicht.

Wie jetzt bekannt wurde, hat ein Richter in nunmehr vier Fällen geschlampt. Zuvor waren schon Versäumnisse in drei anderen Verfahren öffentlich geworden - immer durch Informationen von Gefangenen an den Tagesspiegel. Obwohl bei der Fortdauer der Sicherungsverwahrung sehr strenge Fristen gelten, ließ der zuständige Richter F. die Akten im Fall eines mehrfach verurteilten Vergewaltigers über acht Monate einfach liegen. Zudem soll er ein Datum „frisiert“ und zurückdatiert haben. Es ist „nichts dokumentiert, was die sich letztlich mehr als acht Monate hinziehende Nichtbearbeitung des Verfahrens hätte erklärlich machen können“, heißt es in einem Beschluss des Kammergerichts, der dem Tagesspiegel vorliegt. Statt bis spätestens 17. Oktober 2014 wurde erst in diesem Sommer ein Beschluss über die Fortdauer gefasst, er trägt das Datum 12. Juni 2015. „Ob er tatsächlich an diesem Tag gefasst wurde, erscheint zweifelhaft“, heißt es in dem Beschluss weiter. Es ist die vierte Ohrfeige für den Richter, der „persönlich und sachlich überlastet“ war und dem nach Bekanntwerden der ersten beiden Fälle der Vorsitz der Strafvollstreckungskammer entzogen worden war. Wie berichtet musste die Justiz zwei Sicherungsverwahrte deshalb freilassen. In einem dritten Fall, der vom Tagesspiegel veröffentlicht worden war, blieb der Sicherungsverwahrte in Tegel. Das soll im jetzigen Fall so bleiben. Die Staatsanwaltschaft strebt nach Angaben ihres Sprechers Martin Steltner an, den Mann in Sicherungsverwahrung zu halten. Der 64-Jährige war 1999, 2005 und 2010 jeweils wegen Vergewaltigungen verurteilt worden. Im letzten Verfahren war neben einer 3,5-jährigen Haftstrafe die Sicherungsverwahrung verhängt worden. Dies ist die „Haft nach der Haft“ für besonders gefährliche Täter. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen dafür verschärft. Nun muss die Gefährlichkeit mindestens einmal jährlich festgestellt und der Gefangene angehört werden. Zwischen Anhörung und Beschluss vergingen im Fall Z. mehr als acht Monate. Allerdings stellte das Kammergericht fest, dass weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung nachgefragt haben, wieso monatelang nichts passierte. Die Staatsanwaltschaft hat Interesse daran, den Mann im Gefängnis zu halten, die Verteidigung ihn frei zu bekommen. Dem Vernehmen nach hat ein Rechtsbeistand jetzt die sofortige Freilassung aus der Sicherungsverwahrung beantragt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false