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Fall Emmely: Was Richtern so alles erlaubt ist

Kassiererin „Emmely“ wurde entlassen wegen unterschlagener Leergut-Bons im Wert von 1,30 Euro. Ihre Richterin hatte aber vor Führungskräfte über Kündigungen referiert. War die Juristin befangen - und welche Regeln gibt es für die Nebenjobs der Richter?

Die Präsidentin am Landesarbeitsgericht Karin Aust-Dodenhoff weist diese Spekulation zurück: „Es ist absurd und polemisch ihr die Teilnahme an dem Seminar vorzuwerfen“. Bei solchen Veranstaltungen werde die Rechtsprechung erläutert – und „keine Tipps und Trick“ für Kündigungen verraten. Die Richterin referiere im übrigen wie alle anderen auch vor Betriebsräten. Derartige Referate könnten zur Vermeidung von Prozessen sowie dazu beitragen, die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen zu erhöhen.

Die Liste der Nebentätigkeiten von Richtern ist lang: Referate, Seminare, der Vorsitz in Schieds- und Einigungsstellen bei Auseinandersetzungen über Tarife oder Sozialpläne in Betrieben, Verwaltungen, Firmen oder Kirchen. Manche arbeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Herausgeber von Fachzeitschriften oder in Parlamenten. Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher der Grünen etwa. Der Verwaltungsrichter legte sein Amt für die Dauer der Legislaturperiode nieder und sagt: „Nebentätigkeiten sollte man nicht völlig verbieten“. So sollten sich Richter an wissenschaftlichen  Diskussionen beteiligen. Für Justizsenatorin Gisela von der Aue ist es sogar „wünschenswert“, dass Richter Lehr- und Prüfungstätigkeiten zur Ausbildung des juristischen Nachwuchses übernehmen. „Selbstverständlich dürfen die eigentlichen Aufgaben im Hauptamt nicht darunter leiden“, so die Senatorin. Hierauf achteten aber die Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, die Nebentätigkeiten genehmigen müssen. Am Arbeitsgerichte ist das Karin Aust-Dodenhoff. Sie sagt, sie habe im Jahr 2007 189 Anträge auf Nebentätigkeiten von 26 Richtern am Landesarbeitsgericht genehmigt und 207 Anträge von 69 Richtern beim Arbeitsgericht. „Die Richter halten sich zurück“, sagt sie. Aber Notfalls lehne sie auch Anträge ab.

Astrid Kipp hat die Dienstaufsicht über die Richter und Staatsanwälte der Berliner Justiz: „Es gibt eine interne Festlegung, dass kein Richter oder Staatsanwalt mehr als 150 Klausuren im Jahr beim Justizprüfungsamt korrigieren und nicht mehr als fünf mündliche Prüfungen abnehmen darf“, sagt die Leiterin des Personalreferats bei der Senatsverwaltung für Justiz. Das große Geld sei damit auch nicht zu verdienen: 5000 Euro maximal. Das erreiche keiner. Im Durchschnitt verdiene ein Richter 55 000 Euro. Eine Anfrage im Abgeordnetenhaus im Jahr 2006 ergab, dass die Justizsenatorin 329 Nebentätigkeiten genehmigt hatte, die Richter dafür in 112 Fällen 2000 Euro im Jahr, in zwei Fällen 2000 bis 5000 Euro und 14 mal mehr als 5000 Euro erhalten hatten.

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