zum Hauptinhalt
Update

Fall Mehmet Y.: Doppelmörder von Wedding drohte Abschiebung

Mehmet Y. sollte abgeschoben werden, wandte sich aber an eine Härtefallkommission, um seine Ausweisung zu verhindern. Der Kurde soll am 4. August in das Auto seiner Ex-Frau geschossen haben.

Der mutmaßliche Doppelmörder von Wedding, Mehmet Y., sollte vor seiner Tat abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht hatte im Herbst 2010 angeordnet, dass der 25-jährige Kurde ausreisen muss. Mehmet Y. hatte sich daraufhin an die Härtefallkommission des Berliner Senats gewandt, um die Abschiebung zu verhindern. Nicola Rothermel, Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD), bestätigte: „Es wurde eine Vorlage zur Härtefallkommission beantragt. Dieser Antrag wurde aber nach der Tat wieder zurückgezogen.“

Nach Tagesspiegel-Informationen hatte Mehmet Y. sich an den Migrationsrat Berlin-Brandenburg gewandt. Dieser stellte dann einen Antrag bei der Härtefallkommission. Sobald ein solcher Antrag vorliegt, ist der Antragsteller gesetzlich vor einer Abschiebung geschützt. Die Härtefallkommission tagt jedoch nicht regelmäßig in kurzen Abständen. Der Fall Mehmet Y. war noch nicht behandelt worden. Der 25-Jährige hatte am 4. August die Mutter und Schwester seiner Exfrau erschossen. Bereits einen Tag nach der Tat hatte der Migrationsrat Berlin-Brandenburg den Antrag für die Härtefallkommission wieder zurückgezogen. Der Migrationsrat wollte sich gestern nicht zu dem Fall äußern.

Mehmet Y. war illegal aus der Türkei nach Deutschland eingereist. 2005 heiratete er die türkischstämmige Frau, die sich 2010 von ihm trennte. Die Ehe wurde im Mai dieses Jahres geschieden.

Die Härtefallkommission wurde dazu eingerichtet, Menschen, denen die Abschiebung droht, in Fällen von humanitären Härten ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Die Kommission kann ein Ersuchen beim Innensenator stellen, der über Abschiebung oder Aufenthalt zu entscheiden hat. Mehmet Y. war vor dem mutmaßlichen Doppelmord bereits wegen Körperverletzung vorbestraft. Zudem soll er seine Exfrau mit dem Tode bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Anklage gegen ihn erhoben. Allerdings war sie vor der Tat im August noch nicht zugestellt worden – es fehlte ein Dolmetscher für die Übersetzungen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Björn Jotzo, sagte: „Aus meiner Sicht ist eine schnelle Behandlung von Fällen in der Härtefallkommission geboten, insbesondere da, wo die Betroffenen bereits straffällig geworden sind.“ Auch die CDU kritisierte die Kommission. Es sei nicht erklärbar, warum das Verfahren derart lange liegen gelassen wurde, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Cornelia Seibeld. Benedikt Lux von den Grünen betonte, dass durch den Einzelfall Mehmet Y. die Arbeit der Härtefallkommission nicht insgesamt in Frage gestellt werden sollte. „Viele Ausländer, die seit Jahren in Berlin leben, erhalten durch sie eine neue Chance. Bei gefährlichen Personen muss der Antrag nicht erst behandelt werden, die Abschiebung kann auch sofort erfolgen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false