zum Hauptinhalt

Fall Uwe K.: Sexualstraftäter wurde zwei Mal vergeblich observiert

Innensenator Körting, Polizeipräsident Glietsch und das Spandauer Jugendamt weisen im Fall Uwe K. eine Mitverantwortung zurück. Eine pausenlose Überwachung gab die Gesetzeslage nicht her. Der Sexualstraftäter war nach seiner Haftentlassung rückfällig geworden.

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch haben am Montag Vorwürfe zurückgewiesen, nach denen die Behörden eine Mitverantwortung daran trügen, dass der Sexualstraftäter Uwe K. nach seiner Haftentlassung rückfällig geworden ist. Eine pausenlose Überwachung von entlassenen Sexualstraftätern sei nur bei konkreten Anhaltspunkten möglich, sagte Körting am Montag im Innenausschuss. Uwe K. war im Januar 2007 nach elf Jahren Haft freigekommen.

123 Polizisten haben sich in den letzten beiden Jahren um den entlassenen Sexualstraftäter Uwe K. gekümmert. Zweimal sei K. über längere Zeit rund um die Uhr observiert worden, einmal 13 Tage lang, ein anderes Mal 23 Tage lang. Während dieser Observationen seien keinerlei Anzeichen einer strafbaren Handlung festgestellt worden, die Observationen mussten daher eingestellt werden. Wie berichtet, war K. im Dezember verhaftet worden, er soll mindestens ein Mädchen vergewaltigt haben. Der Fall kam erst ins Rollen, nachdem das Spandauer Jugendamt der Polizei mitgeteilt hatte, dass zwei Mädchen aus dem Umfeld des Mannes „Auffälligkeiten“ gezeigt hätten. Eines der Mädchen sei aus der Familie, die trotz der massiven Warnungen vor Uwe K. weiterhin engen Kontakt mit ihm hielt. Zwei Tage nach diesem Hinweis des Jugendamtes bestätigten Ermittlungen der Polizei Ende November den Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Am 3. Dezember wurde K. dann festgenommen.

Spandaus Jugendstadträtin Ursula Meys (SPD) zeigte sich „überrascht“ vom Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet, hatte die Justiz im Fall K. Unterlagen des Spandauer Jugendamtes wegen des Verdachts einer Verletzung der Fürsorgepflicht beschlagnahmt. Die Familie, in der eine Tochter von K. vergewaltigt worden sein soll, wird vom Jugendamt betreut. Meys sagte, dass auch ihr Amt der Familie mehrfach geraten habe, „unter allen Umständen einen Kontakt mit Herrn K. zu vermeiden“. Die Familie habe sich jedoch „uneinsichtig“ gezeigt. Man habe die Gefahr durch K. „außerordentlich ernst“ genommen. Polizeipräsident Glietsch sagte am Montag im Innenausschuss, dass sich K. in dieser Familie mit zwei Mädchen im Alter von acht und zwölf Jahren regelrecht „eingenistet“ habe. Die Familie, die K. von früher kennt, sei erstmals Ende 2007 eindringlich vor ihm gewarnt worden. Nur weil diese Familie die Warnung missachtet habe, konnte es zu den Taten kommen, so Glietsch. Die Polizei könne Taten in Wohnungen nicht verhindern: „Wenn ein Triebtäter therapieresistent ist und nicht weggesperrt werden kann, ist die nächste Tat durch polizeiliche Überwachung auf Dauer nicht zu verhindern.“

In Spandau sei K. erstmals im Oktober 2008 zufällig aufgefallen, nicht bei einer Observation: Damals sei er allein mit einer Tochter in der Wohnung dieser Familie gewesen, das Mädchen konnte sich aber „ins Bad flüchten“. Ein Missbrauch konnte K. nicht nachgewiesen werden, ein Prozess endete mit Freispruch. Das Gericht verschärfte jedoch die Auflagen: K. durfte sich Mädchen nun nicht mehr nähern. Die Grünen kritisierten gestern, dass offensichtliche Verstöße gegen diese Auflagen keinerlei Konsequenzen hatten.

Glietsch sagte, dass Berlin 2004 das erste Bundesland mit einem eigenen Kommissariat für die Überwachung entlassener Sextäter gewesen sei. Seit 2008 meldet die Justiz der Polizei alle relevanten Entlassungen. Das Kommissariat filtere dann die Fälle mit „hoher Rückfallwahrscheinlichkeit“: In den Jahren 2008 und 2009 seien 63 von 289 gemeldeten Männern überwacht worden. K. sei darunter einer der gefährlichsten gewesen, hieß es.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false