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Geldstrafe für überforderte Mutter: Sohn in vermüllter Wohnung versteckt

Eine 42-Jährige versteckte ihren Sohn in ihrer total verwahrlosten Wohnung in Hohenschönhausen, in der er schon seit Jahren nicht mehr leben durfte. Das Gericht verhängte nun eine Geldstrafe.

Der Sohn war 13 Jahre alt und wieder einmal abgehauen. Jens, dem es im Heim nicht gefiel, wollte zu seiner Mutter. „Ich habe mich gefreut und die Zeit mit ihm genossen“, sagte die 42-jährige Frau am Mittwoch vor Gericht. Sie versteckte ihn in ihrer total verwahrlosten Wohnung in Hohenschönhausen, in der er schon seit Jahren nicht mehr leben durfte. Als Polizisten den Jungen einen Monat später holten, schlug ihnen ekelhafter Gestank entgegen. Schmutz, Müll und Kot von 23 Tieren bedeckten den Fußboden.

Die Mutter nickte. „Da kann ich nicht viel dagegen sagen.“ Der Amtsrichter legte ihr Fotos vor, die den damaligen Zustand dokumentierten. Sie war erschrocken: „Oh mein Gott!“ Simone L., dreifache Mutter, senkte den Kopf. Auch Jens, ihr Jüngster, ist seit 2004 nicht mehr bei ihr. Die Umstände ließen es nicht zu. Sie war überfordert. „Ich habe nicht gelernt, einen Haushalt zu führen“, sagte die Angeklagte. „Ich war auch nicht in der Lage, Hilfe anzunehmen, ich kam mit dem Jugendamt nicht auf einen Nenner.“

Der damals 13-Jährige gilt als aufgeweckt, aber schwierig. Er hat einen Vormund. Simone L. darf ihren Sohn regelmäßig besuchen und mit ihm telefonieren. „Du kannst jederzeit zu mir kommen, wenn du es nicht mehr aushältst“, hatte sie stets beteuert. Als Jens im November vor der Tür stand, wollte sie die Zeit mit ihm nutzen. Sie vereitelte die Versuche des Jugendamts, den Jungen zurück ins Heim zu bringen. Sie ging nicht ans Telefon, öffnete weder Post noch Wohnungstür.

Mutter und Sohn saßen im Chaos in der Wohnung – mit fünf Hunden, mehreren Katzen und Kaninchen, mit Müll, Fäkalien und scharenweise Fliegen an Wänden und Decken, ohne Waschbecken oder Wanne. „Wir wussten, dass wir es nicht durften“, hauchte die schlicht gekleidete Angeklagte. Sie hätten Filme angesehen und darüber gesprochen. Manchmal habe Jens gekocht. Sie hätten auch eine Wand gestrichen. Am 22. Dezember aber holte die Polizei ihren Sohn.

Sie verletzte in dem Monat ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht. Der Zustand der Wohnung war geeignet, dem 13-Jährigen körperlichen und seelischen Schaden zuzufügen, befand das Amtsgericht. Gegen Simone L., die Einsicht zeigte und ihr Leben ändern will, erging eine Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro). Jens lebt derzeit in einer Einrichtung in Niedersachsen. „Wir telefonieren regelmäßig“, sagte er im Prozess.

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