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Gerichtsentscheid: Schüler rief zum Töten auf - Verweis rechtens

Die Bestrafung eines Schülers mit einem schriftlichen Verweis wegen dessen Aufruf zum Töten einer Lehrerin ist zulässig. Der damals 13-Jährige hatte gegen die Strafe geklagt.

Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung eine entsprechende Maßnahme der Schule, gegen die der Schüler gerichtlich vorgegangen war, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Der zum Zeitpunkt des Vorfalls 13-Jährige hatte Mitte 2007 in einer Realschule im Bezirk Treptow-Köpenick "man sollte Frau X. töten" auf seinen Schreibtisch geschrieben. Ein Mitschüler las diese Worte und rief sie in die Klasse. Daraufhin erteilte die Klassenkonferenz dem Schüler einen schriftlichen Verweis.

Gericht: Schule muss Glaubwürdigkeit wahren

In der Klage verwies der Schüler darauf, dass er sich bei der Lehrerin entschuldigt habe. Auch sei er durch die konkrete Unterrichtssituation zu der Äußerung geradezu "herausgefordert" worden.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. Der schriftliche Verweis sei zulässig gewesen, weil der Schüler durch das Niederschreiben der Worte die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule beeinträchtigt habe. Bliebe derartiges Fehlverhalten sanktionslos, würde die Schule die zur Vermittlung der Bildungs- sowie Erziehungsziele erforderliche Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen. Von einem 13-Jährigen könne zudem erwartet werden, eine als "empörend und ungerecht" empfundene Unterrichtssituation in angemessener Art zur Sprache zu bringen. (imo/ddp)

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