zum Hauptinhalt

Gerichtsurteil: 5900 Euro Entschädigung für acht Monate in U-Haft

Meikel K. stand unter Verdacht, eine Frau am Alex fast totgeprügelt zu haben. Wie sich Zeugen irrten und die Anklage schließlich zusammenbrach.

236 Tage lang hat er in Untersuchungshaft gesessen. Der Vorwurf gegen Meikel K. war hart: „Versuchter Mord“. Lebenslang kann es darauf geben. Der Verdächtige aber hat, wie berichtet, den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Entschädigt wird er nun so, wie es das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz vorsieht: mit 25 Euro pro Tag. Das macht 5900 Euro für acht Monate hinter Gittern.

Dabei passte alles so gut. Am 23. Mai 2012 streckte am Alexanderplatz ein Unbekannter eine Obdachlose aus dem Bahnhofsmilieu am frühen Morgen mit einem Faustschlag zu Boden. Ein Überwachungsvideo zeigte, wie ein Mann mit Baseballkappe die am Boden Liegende massiv gegen den Kopf und in das Gesicht tritt. Er flüchtet, als sich ein Zeuge einmischt. Monika N. erleidet lebensgefährliche Kopfverletzungen.

Der erneute Gewaltausbruch auf einem Bahnhof macht Schlagzeilen. Umso mehr, als die Polizei einige Tage später Videosequenzen veröffentlicht. Die schlimmsten Szenen sind schon herausgeschnitten. Eine Bekannte der Mutter von Meikel K. meldet sich bei der Polizei und weist auf den 23-Jährigen hin. Der ist wegen mehrerer Gewalttaten und anderer Delikte bei Polizei und Justiz gut bekannt. Sein Foto wird den Zeugen vorgelegt, das Opfer erkennt ihn wieder, ebenso ein Mann, der im Bahnhof arbeitet. Gegen Meikel K. wird Haftbefehl erlassen, Tage später wird er in Köln festgenommen, er war bei Rot über eine Ampel gelaufen. Seitdem sitzt er in einer Zelle in der JVA Moabit. Bei der Vernehmung sagt er: „Ich war das nicht.“  Doch die Ermittler glauben ihm nicht. Es gibt ja zwei Zeugen, es gibt den Hinweis aus dem Umfeld und einige Widersprüche in seinen Angaben. K. sagt selbst: „Ihr kennt ja meine Akte.“ Alles scheint klar zu sein.

Am 8. Januar beginnt der Prozess. Es stellt sich heraus, dass das Opfer psychisch krank ist; eine Sachverständige stuft ihre Angaben als nicht verlässlich ein. Der zweite Zeuge ist sich vor Gericht nur „zu 97 Prozent sicher“ , aber er will K. ohnehin nur vor der Tat im Bahnhof gesehen haben. Mehr nicht. Es stellt sich heraus, dass die Auswahl der Fotos für die so genannte „Lichtbildervorlage“ nicht gerade glücklich war. Wenn fünf Fotos blonde und blauäugige Menschen zeigen und nur eines einen Menschen südländischer Herkunft, dann ist das eine Beeinflussung, erklärt ein Gerichtssprecher. Meikel K. entstammt einer deutsch-türkischen Ehe.

Der Zeuge, der die Tat durch sein Eingreifen beendete, den Täter also genau sah, erkennt K. gar nicht wieder. Als die Anklage derart ins Wanken gerät, fordert das Gericht ein Gutachten auf Basis des Videomaterials an. Darin heißt es, der Täter müsse 1,80 Meter groß sein. Meikel K. aber misst nur 1,70 Meter. Kleidung wie jene, die der Täter im Video trug, wurde bei K. nicht gefunden. Laut Funkzellenabfrage ist sein Mobiltelefon zur Tatzeit nicht am Tatort aufgefallen. Und im Prozess wiederholt er: „Ich war es nicht.“ 

Nun sind sich alle Prozessbeteiligten einig: Es reicht nicht zu einem Urteil. Mit Zustimmung der Nebenklage wird Meikel K. frei gesprochen. Zwar ist es kein 1-A-Freispruch, wie ein Sprecher sagt. Das Gericht habe festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit der Unschuld sehr viel größer sei als die der Schuld. „Das Gericht hat aber nicht festgestellt, dass er es nicht war“ – das wäre ein Freispruch erster Klasse. „Ein Restverdacht bleibt.“

Einen Tag nach der Haftentlassung meldet sich der 23-Jährige bei Facebook zurück: „. . . nun wieder auf freiem Fuß“. Es folgt eine Art Gedicht, dessen freundlichsten Zeilen so lauten: „alle bullen sind Schweine. Sie stelln mir dauernd fallen, dafür muss ich sie abknallen.“

Die Tat vom 23. Mai ist nun wieder ein Fall für die Berliner Mordkommission.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false