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Gerichtsurteil: Flatrate-Trinken verboten

Spätestens seit im Februar ein 16-Jähriger nach einem Trinkgelage starb, stehen Flatrate-Partys massiv in der Kritik. Das Bezirksamt Lichtenberg hatte erst kürzlich ein Verbot erlassen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das Konsequenzen für ganz Berlin haben könnte.

Das Verbot von Flatrate-Partys ist erstmals auch von einem Gericht bestätigt worden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt eine Auflage des Bezirksamts Lichtenberg, die derartige Partys verbietet, für rechtmäßig erklärt. Damit wies es einen Eilrechtsschutzantrag zurück, den der Betreiber der Diskothek „Tollhaus“ gegen die Auflage gestellt hatte.

„Zahle 1 Preis und nimm was geht!“ So versuchte die Großraumdisko in der Siegfriedstraße noch Ende Juli trinkfreudige Partymacher anzulocken, auf der es neben Bier auch harte Alkoholika zum Pauschalpreis gab. Anfang September erfolgte das Verbot vom Bezirksamt.

Das jetzige Urteil gilt zwar nur für den Lichtenberger Fall, könnte aber Konsequenzen für ganz Berlin haben: Bezirke, die Kneipen- und Diskobesitzern Flatrate-Partys verbieten, sind offenbar rechtlich auf der sicheren Seite. Das Urteil kann zwar am Oberverwaltungsgericht angefochten werden, ob der „Tollhaus“-Geschäftsführer dies beabsichtigt, war gestern jedoch nicht von ihm zu erfahren.

Dreifacher Umsatz dank Flatrate-Party

Die Flatrate-Partys waren ein lohnendes Unternehmen: In der Verhandlung sprach der Betreiber von einem dreifachen Umsatz im Vergleich zu gewöhnlichen Abenden. Ohne diese Einnahmen, so beklagte er, müsse er das Lokal schließen. Aber weder dieses Argument noch die Versicherung, Mitarbeiter würden keinen Alkohol „an stark angetrunkene Personen“ abgeben, überzeugten das Gericht.

Die vierte Kammer befand, dass die Auflage des Bezirksamtes verhältnismäßig sei. Durch das Veranstaltungskonzept, Alkohol „mengenmäßig unbegrenzt“ auszuschenken, bestehe „eine Gefahr für die Gesundheit der Gäste“. Der Pauschalpreis wirke konsumfördernd, denn er nehme „demjenigen, der den Preis gezahlt hat, die Frage ab, ob er eine Leistung noch bezahlen kann“.

Flatrate-Partys stehen in der Kritik, seit Ende Februar ein 16-Jähriger in einem Charlottenburger Lokal nach einem Wetttrinken ins Koma gefallen und später gestorben war. Der Besitzer des Lokals sitzt bis heute in Untersuchungshaft. (mga)

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