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Gerichtsurteil: Haftstrafen für Raubüberfall auf Freund

Zwei Jahre nach einem Raubüberfall auf einen Freund hat das Landgericht am Montag einen 23-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Opfer war mit einer Axt bedroht worden.

Gegen einen 22-jährigen Mittäter verhängten die Berliner Richter dreieinhalb Jahre Haft. Beide Männer wurden des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Juli 2006 gemeinsam mit sechs weiteren Komplizen einen älteren Freund in seiner Pankower Wohnung überfallen und beraubt hatten. Ein bislang nicht identifizierter Mittäter soll das heute 33-jährige Opfer mit der Axt bedroht und mit der Faust geschlagen haben, um es einzuschüchtern. Die Täter entwendeten Handy, Digitalkamera, Flachbildschirm, DVD-Player und andere technische Geräte und verteilten sie untereinander.

Den Angeklagten wurde zugutegehalten, dass sie geständig waren und sich bei dem Opfer im Prozess entschuldigt hatten. Auch die überlange Verfahrensdauer wirkte sich strafmildernd aus. Der 23-Jährige war außerdem bereit, 500 Euro als Schadenswiedergutmachung an das Opfer zu zahlen. Aufgrund zweier Vorstrafen wegen Gewaltdelikten wurde gegen ihn eine höhere Strafe aber nach Jugendrecht verhängt. Bei ihm seien Entwicklungsrückstände zur Tatzeit "nicht auszuschließen", hieß es.(rope/ddp)

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