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Getötete Embryonen: Freispruch für Kinderwunscharzt

Der Mediziner stand vor Gericht, weil er künstlich befruchtete Eizellen, die genetisch defekt waren, absterben ließ und anschließend entsorgte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt vorgeworfen, die Eizellen zu Forschungszwecken missbraucht zu haben.

In einem bundesweit einmaligen Prozess wegen Vernichtung von genetisch defekten Embryonen hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen 46-jährigen Arzt vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte befruchtete Eizellen nicht zu Forschungszwecken untersucht hatte, sondern mit dem Ziel, Paaren zu einem gesunden Kind zu verhelfen.

Im Prozess ging es um drei Fälle, in denen Paare in den Jahren 2005 und 2006 mit einem Kinderwunsch in die Praxis des 46-jährigen Experten gekommen waren. In einem Behandlungsvertrag hatten sie jeweils einer genetischen Untersuchung ihrer künstlich befruchteten Eizellen zugestimmt und vereinbart, dass genetisch krankes Material nicht in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird. Die geschädigten Embryonen hatte der Arzt absterben lassen und später entsorgt.

Die Staatsanwaltschaft war der Überzeugung, dass sich der Arzt mit seinem Handeln strafbar machte und hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert. Die Untersuchung der Embryonen auf genetische Defekte sei eine "Selektionsmöglichkeit", die dem im Gesetz festgeschriebenen "Schutz des Embryos" widerstrebe, hieß es. Vor Gericht hatte der Arzt den Vorwurf bestritten, er habe Eizellen zu einem anderen Zweck, als für eine Schwangerschaft bei der betreffenden Frau, befruchtet. (am/ddp)

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